Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt Hamburg-Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190377]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190377/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Hauptzollamt Hamburg O 1004 B - 41/20 - A 2003 Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>…
Von
Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Betreff
AW: [EXTERN] Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190375] u. [#190377]
Datum
26. Juni 2020 12:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Hauptzollamt Hamburg O 1004 B - 41/20 - A 2003 Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Auskunftsersuchens vom 26. Juni 2020. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte (§ 10 Abs.1 IFG). Die Kostenfestsetzung folgt aus § 10 IFG i.V.m Teil A Nr. 1.oder 2 der Verordnung über Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV). Die Kosten können je nach Aufwand der Erstellung der Auskünfte bis 250,00 € liegen. Bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand können auch bis max. 500,00 € erhoben werden. Die Gebühren sind vom Antragssteller zu entrichten. Ich werde den voraussichtlichen Arbeitsaufwand ermitteln, Sie vorab über die eventuell zu erhebenden Gebühren informieren und um eine Kostenübernahmebestätigung bitten. Sobald mir die Informationen Ihres Antrages vorliegen, werde ich Ihnen die Daten in gewünschter Form übermitteln. Mit freundlichen Grüßen

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Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Hauptzollamt Hamburg O 1004 B - 41/20 - A 2003 Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>…
Von
Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Betreff
AW: [EXTERN] Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190377]
Datum
21. Juli 2020 08:38
Status
Hauptzollamt Hamburg O 1004 B - 41/20 - A 2003 Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in I. zu Ihrer Anfrage haben ich folgendes ermittelt: Die Betriebskostenabrechnungen für 2020 liegen frühestens Anfang nächsten Jahres vor. Ob es während der Corona-Pandemie ( z.B. vom März bis Mai 2020) zu Einsparungen gekommen ist, lässt sich erst dann konkretisieren. Präsenzveranstaltungen inkl. Dienstreisen wurden von den jeweiligen Veranstaltern abgesagt. Vermutlich wurden in diesem Zusammenhang erwähnenswerte Einsparungen bei Fahrkarten, Flugtickets, Hotelübernachtungen und beim Trennungsgeld erzielt. Ob und ggf. in welcher Höhe Einsparungen erzielt wurden, kann hier nicht beantwortet werden, da die Abrechnung den Service-Centern obliegt. Sonstige Einsparungen (auch beim Pförtnerdienst) wurden bisher nicht erzielt. II. Diese Antwort ist gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hauptzollamt Hamburg (Koreastraße 4, 20457 Hamburg) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen