Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Hauptzollamt München

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190389]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190389/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hauptzollamt München
HZA München 08.07.2020 - Der Leiter - O 1004 B 021 2020 - A 2004 An: Frau Antragsteller/in Antragsteller/i…
Von
Hauptzollamt München
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190389]
Datum
8. Juli 2020 14:43
Status
HZA München 08.07.2020 - Der Leiter - O 1004 B 021 2020 - A 2004 An: Frau Antragsteller/in Antragsteller/in cc: A 2, A 2001 Betreff: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190389] Bezug: Ihre Anfrage per E-Mail vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG nehmen wir wie folgt Stellung: Die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2020 sind noch nicht erstellt worden und liegen erst im Frühjahr 2021 vor, daher können wir Ihnen die eventuell coronabedingten Einsparungen für den laufenden Geschäftsbetrieb aktuell noch nicht benennen. Konkrete Einsparungen bei Papier (Büromaterial) können nicht festgestellt werden, da für eine rechtssichere Archivierung Papierakten geführt werden und die Beschäftigen die Vorgänge sammeln und bei Dienstverrichtung im Amt ausdrucken. In Bezug auf die ersparten Kosten für Dienstreisen liegen uns hierfür keine Informationen vor, da die Abrechnung dem Service-Center Dresden obliegt. Diesbezüglich dürfen wir Sie an das Service-Center Dresden verweisen: Generalzolldirektion Service Center Dresden Carusufer 3-5 01099 Dresden Tel.: 0228 303–0 Fax.: 0228 303-99201 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Einsparungen durch Verringerung bei Wach- und Schutzleistungen lagen ebenfalls nicht vor, da wir hier keine Änderung der Leistungen vorgenommen haben. Bezüglich Ihrer Anfrage für "sonstige Einsparungen", bitten wir Sie um Konkretisierung der Frage, um eine möglichst effiziente und kostensparende Bearbeitung gewährleisten zu können. Statt Einsparungen führt die Covid-19-Krise eher zu erhöhten Ausgaben bei: - Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Beschäftigten, da zusätzlich vermehrt Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Einweg-Masken, FFP2- und FFP3-Masken, Gesichtsschilder, Spuckschutzwände bestellt wurden. - den Reinigungskosten, da die Reinigungsintervalle gemäß den gesetzlichen Hygienevorschriften für die SARS-2 (COVID-19) Pandemie erhöht wurden. - Umstellung des Dienstbetriebes auf "virtuelle Besprechungen": Anschaffung von Headsets, Adapter für Kopfhörer Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen