Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Hauptzollamt Münster

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190390]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190390/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Münster
HZA Münster GZ: O 1004 B - A 2 Betreff: Ihre Anfrage nach dem IFG bzgl. der Einsparungen im Geschäftsbetrieb dur…
Von
Hauptzollamt Münster
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG bzgl. der Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
3. Juli 2020 14:21
Status
Warte auf Antwort
HZA Münster GZ: O 1004 B - A 2 Betreff: Ihre Anfrage nach dem IFG bzgl. der Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 Bezug: Ihre E-Mail vom 26. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 26. Juni 2020. Im Hinblick auf die Beantwortung Ihrer Anfrage hinsichtlich der "sonstigen Einsparungen" bitte ich Ihren Antrag ggf. zu konkretisieren. Zu den Einsparungen bzgl. des Geschäftsbetriebes bzw. Wach- und Schutzleistungen kann ich Ihnen keine Angaben machen. Diesbezüglich sollten Sie Ihre Anfrage an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben richten. Die Einsparungen bzgl. der Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen liegen hier ebenfalls nicht vor. Die Abrechnung entsprechender Kosten erfolgt über die Service-Center der GZD. Diese Auskunft ist gem. § 10 Abs. 1 IFG gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in sonstige Kosten sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Anfrage. Mit freundlichen …
An Hauptzollamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG bzgl. der Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190390]
Datum
4. Juli 2020 21:57
An
Hauptzollamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sonstige Kosten sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190390/