Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt Osnabrück Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190393]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190393/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hauptzollamt Osnabrück
Hauptzollamt Osnabrück Osnabrück, 2. Juli 2020 O 1004 B - 138/20 - A 2003 Frau Antragsteller/in Antragste…
Von
Hauptzollamt Osnabrück
Betreff
Anfrage nach dem IFG; Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
2. Juli 2020 09:06
Status
Hauptzollamt Osnabrück Osnabrück, 2. Juli 2020 O 1004 B - 138/20 - A 2003 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 Ihre E-Mail vom 26. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage zu Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch die Covid-19-Krise vom März bis Mai 2020. Folgende Informationen kann ich Ihnen hierzu mitteilen: - Zu Einsparungen beim Verbrauch von Strom und Wasser kann ich Ihnen derzeit keine Angaben machen. Die Nebenkostenabrechnungen zu diesen Positionen liegen mir erst nächstes Jahr um diese Zeit vor. - Beim Papierverbrauch erfolgt die Mengenerfassung jährlich, so dass hier kein Vergleich möglich ist. - Einsparungen durch die Absage von Veranstaltungen hat es in meinem Geschäftsbereich nicht gegeben. - Informationen zu abgesagten Dienstreisen liegen mir nicht vor. Hier müssten Sie Ihre Anfrage ggf. an die für die Abrechnung von Dienstreisen zuständigen Stellen richten. - Einsparungen durch die Verringerung von Wach- und Schutzleistungen hat es hier nicht gegeben. - Um zu sonstigen Einsparungen Angaben machen zu können, müssten diese konkretisiert werden. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage zu konkretisieren bzw. mir mitzuteilen, ob ein weiteres Auskunftsinteresse besteht. Sollten Sie nähere Informationen wünschen, bitte ich um Mitteilung Ihrer Anschrift, da ich IFG-Bescheide nur postalisch versende. Mit freundlichen Grüßen