Sehr
geehrteAntragsteller/in
wir können hierzu keine Antwort geben, da Ihre Fragen in den Bereich der
gesamten Bundeswehr gerichtet sind und nur zentral durch das BMVg
beantwortet werden können.
Da Sie ausdrücklich auf die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte hinweisen,
darf ich Sie daher bitten, sich mit Ihren jetzigen Fragen mit dem Verweis
auf das IFG an folgende Anschrift zu wenden:
<<E-Mail-Adresse>>
Im Auftrag
Matthias Weise, HptFw
Institut für Radiobiologie der Bundeswehr
Vorzimmer / Geschäftszimmer
Tel.:
+49 89 992692-2251
Fax.:
+49 89 992692-2255
Neuherbergstraße 11
80937 München
FspNBw
90-6816-2251
Zum Umgang mit personenbezogenen Daten können Sie sich auf der Seite
http://www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/eu-dsgvo informieren, oder sich
telefonisch unter 0261-896-32356 an den Administrativen
Datenschutzbeauftragen des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr wenden.
Von:
Antragsteller/in
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 26.06.2020 00:09
Betreff: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190441]
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die
Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc.
durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen
Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist
informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen