Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Freyung-Grafenau Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190524]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Freyung-Grafenau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190524/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Freyung-Grafenau
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wi…
Von
Jobcenter Freyung-Grafenau
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:11
Status
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen. Von weiteren Rückfragen bitten wir abzusehen, im Bedarfsfall melden wir uns bei Ihnen. Sollte Ihre Nachricht Belange der Agentur für Arbeit betreffen (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitgeberservice, Berufsberatung etc.), so wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Agentur für Arbeit". ****Hinweise zur Beantragung von Arbeitslosengeld II**** Sie können Ihren Antrag telefonisch, per E-Mail oder schriftlich stellen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung<http://www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung> . Ein Erklärvideo, wie Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II ausfüllen, finden Sie hier<https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen-video>. Verwenden Sie auch gerne unsere eServices, welche Sie unter www.jobcenter.digital<http://www.jobcenter.digital> finden. Wenn Sie bereits Grundsicherungsleistungen beziehen und Ihre Bewilligung in der Zeit vom 31.03.2020 bis einschließlich 30.08.2020 endet, werden Ihre Leistungen ohne neuen Antrag weiterbewilligt. Sie brauchen dann aktuell keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

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Jobcenter Freyung-Grafenau
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 26.06.20 teile ich Ihnen Folgendes mit: Daten zu infrastruktur…
Von
Jobcenter Freyung-Grafenau
Betreff
200714_Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190524]
Datum
14. Juli 2020 06:52
Status
image001.png
12,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 26.06.20 teile ich Ihnen Folgendes mit: Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 wurden im Jobcenter Freyung-Grafenau nicht erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen