Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Landkreis Lichtenfels Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190609]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Landkreis Lichtenfels
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190609/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Lichtenfels
Automatisch generierte E-Mail Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Gu…
Von
Jobcenter Landkreis Lichtenfels
Betreff
Automatisch generierte E-Mail
Datum
26. Juni 2020 00:12
Status
image001.jpg
2,0 KB


Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Landkreis Lichtenfels ist eingegangen und wird baldmöglichst bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Landkreis Lichtenfels
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage nach dem IFG vom 26.06.2020. Allerdings stehen au…
Von
Jobcenter Landkreis Lichtenfels
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190609]
Datum
14. Juli 2020 13:41
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage nach dem IFG vom 26.06.2020. Allerdings stehen auch mir Zahlen und Daten zu den infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona-Pandemie in den Monaten März bis Mai 2020 nicht zur Verfügung. Das Jobcenter Landkreis Lichtenfels ist in einer angemieteten Immobilie untergebracht. Die Nebenkosten werden vom Vermieter erfasst und einmal jährlich abgerechnet. Durch diese jährliche Erfassungs- und Betrachtungsweise stehen monatliche Verbrauchszahlen nicht zur Verfügung. Ein Vergleich ist damit auch nicht möglich. Eine nachträgliche Erfassung ist nicht möglich. Auch sieht das IFG nicht vor, dass eine gesonderte Erfassung nur zur Beantwortung von Anfragen nach dem IFG vorzunehmen ist. Damit kann ich Ihre Anfrage auch nicht beantworten und lehne Ihr Auskunftsersuchen deshalb ab. Dies gilt auch für Ihre Anfrage zu den Einsparungen bei Dienstreisen. Es ist richtig, dass Dienstreisen in der Zeit von Mitte März bis Ende Mai 2020 nicht stattgefunden haben und damit hierfür auch keine Kosten entstanden sind. Die Mehrzahl von Dienstreisen der Mitarbeitenden des Jobcenters Landkreis Lichtenfels fanden in der Vergangenheit für überregionale Dienstbesprechungen und Qualifizierungsmaßnahmen statt. Da die Qualifizierungsmaßnahmen nachgeholt werden, entstand kein wirklicher Einspareffekt, da die Kosten hierfür zu einem späteren Zeitpunkt entstehen werden. Die Teilnahme an sog. Online-Seminaren verminderte die Kosten für die Teilnahme nicht, da die Kostensätze der Anbieter unverändert geblieben sind (kein Preisunterschied von Präsenz- zu Onlinemaßnahmen). Lediglich Reisekosten wurden dadurch eingespart. Eine Kostenaufstellung dazu gibt es hier nicht. Erhebungen hierzu wurden bisher nicht angestellt oder aufgezeichnet. Auch für diesen Teil Ihrer Anfrage wird Ihr Auskunftsersuchen abgelehnt, da keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 IFG vorliegen und kein Anspruch auf Erhebung bislang nicht erhobener Daten besteht. Homeoffice wurde nur an wenigen Tagen von einer kleinen Anzahl von Mitarbeitern in Anspruch genommen. Einsparungen haben sich daraus eher nicht ergeben. Dies ist aber eine „gefühlte“ Aussage, da es auch hier keine Aufzeichnungen oder Erhebungen gibt. Im Gegenteil, für das Vorhalten von Lizenzen für die verstärkte Nutzung im Bedarfsfalle entstehen sogar Mehraufwendungen. Das Jobcenter Landkreis Lichtenfels hat keinen Sicherheitsdienst. Deswegen gibt es auch keine Einsparungen bei Wach- und Schutzleistungen. Mit freundlichen Grüßen