Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190655]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190655/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Mönchengladbach
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Mönchengladbach
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:13
Status
image001.png
5,6 KB


Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Informationen über Leistungen nach dem SGB II und die Antragsvoraussetzungen sowie Formularvordrucke erhalten Sie über den Link https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2. Kennen Sie schon unser online-Angebot? Schauen Sie auf http://www.jobcenter.digital<http://www.jobcenter.digital/> vorbei und registrieren Sie sich. Hier können Sie nach der Registrierung Weiterbewilligungsanträge stellen, Veränderungsmitteilungen übersenden oder einfach Unterlagen einreichen. Mit Ihrem Smartphone gelangen Sie jetzt noch schneller ins digitale Jobcenter. Scannen Sie dafür einfach den QR-Code: [cid:image001.png@01D62471.5358EF10] Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Mönchengladbach
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.20…
Von
Jobcenter Mönchengladbach
Betreff
200720_Rückmeldung_Jobcenter_Mönchengladbach_Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190655]
Datum
20. Juli 2020 16:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020. Mir Ihrer Eingabe haben Sie um folgende Informationen gebeten: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für • den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen • Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen • Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen • sonstige Einsparungen Hierzu teilen wir Ihnen folgendes mit: • Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier etc.) wurden und werden im Jobcenter Mönchengladbach nicht erhoben. • Das Gleiche gilt für Kosteneinsparungen aufgrund von abgesagten Dienstreisen und Veranstaltungen oder sonstigen Einsparungen, in Zusammenhang mit der Covid19-Krise. • Einsparungen bei den Wach- und Schutzleistungen haben und werden sich nicht ergeben, da hier laufende Verträge bestehen und eingehalten werden. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage im Organisationsbereich des Jobcenters Mönchengladbach keine amtlichen Informationen i.S.d. §2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Informationen. Ihr Antrag ist daher abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen