Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Berlin Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190675]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190675/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Berlin Pankow
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Berlin Pankow
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:13
Status
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Berlin Pankow ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Berlin Pankow
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften nach dem Informati…
Von
Jobcenter Berlin Pankow
Betreff
AW: 200626_IFG-Anfrage - Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190675]
Datum
16. Juli 2020 12:35
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegen eine gemeinsame Einrichtung richtet sich gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch II nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Danach sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (§ 2 IFG). Nicht vom Informationsanspruch umfasst sind noch zu erstellende Rechtsauskünfte und Berechnungen, denn der Anspruch ist nur auf bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen gerichtet. Im Jobcenter Berlin Pankow sind eventuelle Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise im Zeitraum von März bis Mai 2020 weder bestimmt noch beziffert worden. Amtliche Informationen sind daher nicht vorhanden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihren Antrag daher zurückweise. Mit freundlichen Grüßen