Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Stadt Aschaffenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190702]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190702/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehe ich davon aus, dass Sie mit einer Eingangsbestätigung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020 habe ich erha…
Von
Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190702]
Datum
14. Juli 2020 07:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020 habe ich erhalten. Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Veranstaltungen; Dienstreisen) wurden und werden vom Jobcenter Stadt Aschaffenburg nicht erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Ganz allgemein kann ich Ihnen nur mitteilen, dass sicherlich (nicht quantifizierte) Einsparungen im Bereich Veranstaltungen und Dienstreisen vorliegen. Diesen Einsparungen stehen aber ebenfalls nicht quantifizierte erhebliche Mehrausgaben im Bereich Personal, Hygiene und Sicherheit gegenüber. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene oder ein von diesem bevollmächtigter Dritter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Jobcenter Stadt Aschaffenburg, Auhofstr. 2, 63741 Aschaffenburg einzulegen. Mit freundlichen Grüßen