Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Wolfsburg

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Wolfsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190743]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Wolfsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190743/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Wolfsburg
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf - Guten Tag, Ihre E-Mail ist im Jo…
Von
Jobcenter Wolfsburg
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf -
Datum
26. Juni 2020 00:14
Status
Guten Tag, Ihre E-Mail ist im Jobcenter Wolfsburg eingegangen. Ihr Anliegen wird zeitnah bearbeitet. Sie erhalten bei notwendigen Rückfragen eine Rückmeldung per Mail, Brief oder auch telefonisch. Bei einer telefonischen Rückmeldung ist es möglich, dass der Anruf unter einer anonymen Rufnummer oder einer Ihnen nicht bekannten Rufnummer erfolgt. Bitte beachten Sie dies bei der Annahme von Anrufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der momentanen Situation keine Aussage zur Dauer der Bearbeitung getroffen werden kann. Unser vorrangiges Ziel ist es, Ihnen die Leistungen in der korrekten Höhe und pünktlich zur Verfügung zu stellen. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen ab. Ihr Jobcenter Wolfsburg

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Jobcenter Wolfsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 möchte ich wie folgt beantworten: Zu Ihrer Anfrage lie…
Von
Jobcenter Wolfsburg
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190743] - Frag den Staat
Datum
22. Juli 2020 14:33
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 möchte ich wie folgt beantworten: Zu Ihrer Anfrage liegen im Jobcenter Wolfsburg keine amtlichen Informationen vor. Sie unterfällt damit auch nicht dem IFG. Ich werte Ihre Anfrage daher als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die im Folgenden beantwortet wird. Sofern Sie dies wünschen, erhalten Sie aber auch gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem IFG, der auch die Möglichkeit eröffnet Rechtsbehelfe einzulegen. Frage 1: Da der Dienstbetrieb im JC Wolfsburg durchgehend aufrechterhalten wurde, dürften sich insoweit nur geringfügige Einsparungen ergeben haben. Vermutlich haben sich diese aber anderweitig kompensiert (häufigeres Händewaschen, vermehrter Gebrauch von Desinfektionsmitteln). Frage 2: Wir führen keine statistische Erhebungen über nicht angetretene Dienstreisen. Da aber auf Dienstreisen weitestgehend verzichtet wurde, dürfte es zu Einsparungen gekommen sein. Frage 3 und 4: Dazu liegen keine Informationen vor. Es werden im Jobcenter Wolfsburg keine statistischen Auswertungen zu den finanziellen Auswirkungen von Corona auf den Dienstbetrieb durchgeführt. Dies ist für unsere Aufgabenerledigung nicht erforderlich. Ich bedaure, Ihre Anfrage nicht umfassender beantworten zu können. Mit freundlichen Grüßen