Einspruch der Hausheld AG vom 2. Juni 2022 gegen die Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme vom 7. Februar 2020
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat am 20. Mai 2022 die Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme vom 7. Februar 2020 (Az: 610 01 04 /2019_001) zurückgenommen. Am 2. Juni 2022 hat die Hausheld AG Einspruch gegen die Rücknahme der Allgemeinverfügung eingelegt.
Ich bitte Sie hierzu um die Beantwortung der folgenden drei Fragen:
(1) Wie wirkt sich der Einspruch der Hausheld AG vom 2. Juni 2022 auf die Gültigkeit der Rücknahme der oben genannten Allgemeinverfügung aus?
(2) Ist die oben genannte Allgemeinverfügung derzeit (Stand 3.11.2022) gültig?
(3) besteht derzeit (Stand 3.11.2022) eine Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen gemäß § 29 bis 31 MsbG?
Anfrage abgelehnt
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Datum3. November 2022
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6. Dezember 2022
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