Einspruch Erstattung Lohnsteuerjahresausgleich 2022

Vor über 6 Monaten ist mein Einspruch für zu wenig Rückerstattung meines Lohnsteuerjahresausgleich bei Ihnen eingegangen und von Ihnen bestätigt! Alle von Ihnen Unterlagen haben Sie erhalten! Das Geld was Sie bisher nicht rückerstattet haben, habe ich bezahlt und eine Rückzahlung von Ihnen steht mir steuerrechtliche zu ! ( Verpflegungsmehraufwand )

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor über 6 Monaten is…
An Finanzamt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einspruch Erstattung Lohnsteuerjahresausgleich 2022 [#301475]
Datum
28. Februar 2024 12:46
An
Finanzamt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor über 6 Monaten ist mein Einspruch für zu wenig Rückerstattung meines Lohnsteuerjahresausgleich bei Ihnen eingegangen und von Ihnen bestätigt! Alle von Ihnen Unterlagen haben Sie erhalten! Das Geld was Sie bisher nicht rückerstattet haben, habe ich bezahlt und eine Rückzahlung von Ihnen steht mir steuerrechtliche zu ! ( Verpflegungsmehraufwand )
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301475/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzamt Halle (Saale)
Einspruch vom 25.09.2023 gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 07.09.2023 - 110/370/06647 Sehr << Antra…
Von
Finanzamt Halle (Saale)
Betreff
Einspruch vom 25.09.2023 gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 07.09.2023 - 110/370/06647
Datum
27. März 2024 11:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 28.02.2024 ist im Finanzamt Halle (Saale) eingegangen. Für die verspätete Empfangsbestätigung möchte ich mich zunächst entschuldigen. Ihr o.g. Einspruch vom 25.09.2023 ist ebenfalls im Finanzamt vorliegend und der Rechtsbehelfsstelle zur weiteren Bearbeitung zugeleitet worden. Im Rahmen der vollständigen Sachverhaltsüberprüfung ist erstmals mit Schreiben vom 12.01.2024 Stellung genommen worden. Das entsprechende Schreiben habe ich Ihnen dieser Mail nochmals als Kopie angehängt. In diesem Schreiben ist Ihnen die derzeitige Aktenlage dargelegt worden. Daraus geht hervor, dass Verpflegungsmehraufwendungen entsprechend der vorliegenden Arbeitgeberbescheinigung zu berücksichtigen sind. Es sich jedoch ein abweichender Ansatz von der bisherigen Berücksichtigung lt. angefochtenem Einkommensteuerbescheid ergibt (Änderung zum Nachteil, § 367 Abs. 2 S. 2 Abgabenordnung). Darüber hinaus sind Sie aufgefordert worden, eine kurze Erläuterung zu den erhaltenen Arbeitgebererstattungen i.H.v. 2.174 € abzugeben (Worum handelt es sich bei dieser Erstattungssumme? Erstattungen für Fahrtkosten und/oder Verpflegungsmehraufwendungen?). Sie sind auch darauf hingewiesen worden, dass, sollte es sich um Erstattungen für Fahrtkosten handeln, von Ihnen keine dazugehörigen Aufwendungen erklärt worden sind und diese ggf. nunmehr nachzuerklären sind (nebst Nachweisen, Aufstellungen für durchgeführte Fahrten etc.). Ich bitte um Überprüfung Ihrer Unterlagen. Für eine Rückmeldung bis zum 24.04.2024 wäre ich Ihnen dankbar. Für eine telefonische Rücksprache können Sie mich am 28.03.2024 bis 11.00 Uhr unter +49 345 6924-2230 erreichen oder erneut ab dem 08.04.2024. Mit freundlichen Grüßen