Einspruch zu Berliner Wahlkreisen bei Bundestagswahl 2021

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Den oder die Einsprüche des Bundeswahlleiters gegen die Bundestagswahl 2021 (https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/54_21_einspruch_berlin.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
  • 5 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den oder die Eins…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Einspruch zu Berliner Wahlkreisen bei Bundestagswahl 2021 [#236584]
Datum
1. Januar 2022 21:12
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den oder die Einsprüche des Bundeswahlleiters gegen die Bundestagswahl 2021 (https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/54_21_einspruch_berlin.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 236584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236584/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Einspruch zu Berliner Wahlkreisen bei Bundestagswahl 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30522)
Datum
3. Januar 2022 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01. Januar 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF305222 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben mit Nachricht vom 01. Januar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30522) eine…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Einspruch zu Berliner Wahlkreisen bei Bundestagswahl 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30522)
Datum
6. Januar 2022 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben mit Nachricht vom 01. Januar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30522) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Den oder die Einsprüche des Bundeswahlleiters gegen die Bundestagswahl 2021. (https://www.bundeswahlleiter.de/info/...) Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters das Folgende mit: Diese Anfrage betrifft den Bereich des Bundeswahlleiters. Da der Bundeswahlleiter gleichzeitig Präsident des Statistischen Bundesamtes ist, hat er uns als im Statistischen Bundesamt für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zuständige Organisationseinheit gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das IFG gestützt, außerdem auf das UIG und auf das VIG, welche beide hier nicht zur Anwendung gelangen. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eröffnet jedem die Möglichkeit, gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen. Der Bundeswahlleiter ist jedoch - was seine originäre Tätigkeit betrifft - nicht „Behörde“ im Sinne dieses Gesetzes, sondern eine Einrichtung politisch-gesellschaftlicher Selbstorganisation. Er ist Bundeswahlorgan (§ 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz) zur Vorbereitung und Unterstützung der demokratischen Willensbildung durch Wahlen. Der Bundeswahlleiter sowie die übrigen Wahlorgane sind Organe eigener Art und stehen außerhalb der Behördenorganisation. Der Bundeswahlleiter handelt funktionell nicht als Teil der Verwaltung (Exekutive) oder einer anderen Staatsgewalt, sondern im Vorfeld der Staatsgewalten als Unterstützungsorgan des Staatsvolkes, um den Parteien bzw. allen Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbeteiligung und Konstituierung des Bundestages zu ermöglichen. Deshalb handelt es sich bei den Entscheidungen und Maßnahmen des Bundeswahlleiters um Wahlverfahrensakte und nicht um Verwaltungsakte im Sinne von § 35 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz). Im konkreten Fall hat der Bundeswahlleiter gemäß § 2 Abs. 2 WahlPrG (Wahlprüfungsgesetz) "in amtlicher Eigenschaft" Einspruch eingelegt. Er agierte somit auch hier als Wahlorgan (eigener Art). Das Einspruchsverfahren nach den §§ 1 ff. WahlPrG ist kein dem Widerspruchsverfahren im Sinne der §§ 68 ff. VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) vergleichbares Rechtsbehelfsverfahren, da Entscheidungen im Wahlprüfungsverfahren ebenso wie Wahlverfahrensakte grundsätzlich keine Verwaltungsakte im Sinne von § 35 VwVfG sind. Die Maßnahmen und Entscheidungen der Wahlorgane und das Wahlprüfungsverfahren selbst stellen eine Angelegenheit des Parlaments (Art. 41 GG) dar und unterfallen demnach nicht den Regelungen des IFG. Demnach besteht gegenüber dem Bundeswahlleiter kein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht erteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-- per E-Mail und Fax -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid zu meiner IFG-Anfrage zum Einspruch …
An Bundeswahlleiter Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Einspruch zu Berliner Wahlkreisen bei Bundestagswahl 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30522) [#236584]
Datum
7. Januar 2022 12:56
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per E-Mail und Fax -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid zu meiner IFG-Anfrage zum Einspruch zu Berliner Wahlkreisen (Ihr Az.: A34/1010001001-IF30522) lege ich Widerspruch ein. Die Tätigkeit des Bundeswahlleiters ist weder als Gesetzgebung noch als Rechtsprechung zu qualifizieren. Er nimmt folglich Verwaltungsaufgaben wahr (vgl. Schoch, IFG, 2016, § 1, Rn. 160). Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 236584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236584/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Bescheid: Einspruch zu Berliner Wahlkreisen bei Bundestagswahl 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30522) [#236584]
An Bundeswahlleiter Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Einspruch zu Berliner Wahlkreisen bei Bundestagswahl 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30522) [#236584]
Datum
7. Januar 2022 12:57
An
Bundeswahlleiter
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
41,8 KB
Bundeswahlleiter
Eingangsbestätigung Widerspruch: Az.: A34/1010001001-IF30522 [#236584] Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben per…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung Widerspruch: Az.: A34/1010001001-IF30522 [#236584]
Datum
7. Januar 2022 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben per E-Mail und mit Fax vom 07. Januar 2022 Widerspruch gegen den Bescheid des Statistischen Bundesamtes vom 06. Januar 2022 zum Aktenzeichen A34/11100100-IF30522 erhoben. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Widerspruchs. Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist das Statistische Bundesamt - als die Behörde, die den Verwaltungsakt (Bescheid) erlassen hat - für die Entscheidung über Ihren Widerspruch zuständig, da die nächsthöhere Behörde eine oberste Bundesbehörde wäre, hier das Bundesministerium des Innern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
-- Schriftlich und per E-Mail -- Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Telefax und per E-Mail vom 7. Januar 2022 (uns…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG Widerspruchsbescheid: Einspruch zu Berliner Wahlkreisen bei Bundestagswahl 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30522) [#236584]
Datum
27. Januar 2022 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
-- Schriftlich und per E-Mail -- Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Telefax und per E-Mail vom 7. Januar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30522) haben Sie Widerspruch gegen den Bescheid des Statistischen Bundesamtes vom 6. Januar 2022 eingelegt. Zu Ihrem Widerspruch übermitteln wir Ihnen beigefügt den Widerspruchsbescheid, den Wahleinspruch, sowie die Anlagen 1 bis 10 vorab per E-Mail. Sie werden die förmliche Zustellung nachträglich erhalten. Bitte beachten Sie: Anlage 10 wird ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente