Einsprüche und Beschwerden gemäß § 335 HGB
Das Landgericht Bonn hat uns in einem Schreiben vom 21.11.2012 die Anzahl der eingegangenen Beschwerdeverfahren gemäß § 335 HGB mitgeteilt:
10.297 im Jahr 2008
15.445 im Jahr 2009
21.349 im Jahr 2010
15.824 im Jahr 2011
9.945 allein für den 1.1.2012 bis 31.10.2012.
Auf folgende Fragen konnte uns das Landgericht keine Antwort geben, schlug aber vor, das Bundesamt für Justiz um weitergehende Informationen zu bitten. In diesem Sinne bitten wir (non-profit-Initiativen kleiner veröffentlichungspflichtiger Unternehmen) Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:
1) In wie vielen Fällen ist den Beschwerden der Erfolg vollständig versagt geblieben?
2) wie hoch der Anteil sogenannter Kleinunternehmen unter den Beschwerdeführern?
3) Ist Ihnen möglich, zweierlei Art von Beschwerden zu unterscheiden, die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Einspruchs von der Beschwerde gegen die Ordnungsgeldfestsetzung?
4) Wie hoch ist der Anteil der Anträge auf Wiederaufnahme-Verfahren bei bestandskräftigen Ordnungsgeldern.
5) Wie hoch ist die Anzahl der Einsprüche gemäß § 335 HGB (bitte nach Jahren differenzieren und nach Möglichkeit auch extra für Kleinunternehmen)?
6) Wie vielen Einsprüchen wurde jeweils (teilweise) stattgegeben?
7) Wie hoch ist der Prozentanteil der Ordnungsgeldverfahren, in denen kein Einspruch eingelegt wurde, nur Beschwerde bzw. Einspruch und Beschwerde?
Wir bitten Sie ganz herzlich, uns möglichst bald schon zumindest die Fragen zu beantworten, deren Beantwortung Sie schnell erledigen können. Die weiteren Antworten können dann etwas später folgen.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. November 2012
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25. Dezember 2012
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