Einstellung der Fähre Schenkenschanz; hier: Begründung und Kostenberechnung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Frau Bürgermeister Northing,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) den Sachstandsbericht zum Betrieb der Fähre
b) die Auslegung des Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 betreffend den Umfang der Einstellung des Fährbetriebes
c) eine detaillierte Übersicht der Kosten des Fährbetriebs inkl. Erläuterung der Berechnungsgrundlagen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich behalte mir vor, gegebenenfalls nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. März 2016
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19. April 2016
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