Einstellung der Fähre Schenkenschanz; hier: Begründung und Kostenberechnung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Frau Bürgermeister Northing,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

a) den Sachstandsbericht zum Betrieb der Fähre
b) die Auslegung des Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 betreffend den Umfang der Einstellung des Fährbetriebes
c) eine detaillierte Übersicht der Kosten des Fährbetriebs inkl. Erläuterung der Berechnungsgrundlagen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich behalte mir vor, gegebenenfalls nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. März 2016
  • Frist
    19. April 2016
  • 0 Follower:innen
Udo Weinrich
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Kleve Details
Von
Udo Weinrich
Betreff
Einstellung der Fähre Schenkenschanz; hier: Begründung und Kostenberechnung [#16040]
Datum
17. März 2016 17:54
An
Kommunalverwaltung Kleve
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) den Sachstandsbericht zum Betrieb der Fähre b) die Auslegung des Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 betreffend den Umfang der Einstellung des Fährbetriebes c) eine detaillierte Übersicht der Kosten des Fährbetriebs inkl. Erläuterung der Berechnungsgrundlagen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, gegebenenfalls nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo Weinrich <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Kleve
Antwort: Einstellung der Fähre Schenkenschanz; hier= 3A Begründung und Kostenberechnung [#16040] Sehr geehrter Her…
Von
Kommunalverwaltung Kleve
Betreff
Antwort: Einstellung der Fähre Schenkenschanz; hier= 3A Begründung und Kostenberechnung [#16040]
Datum
19. April 2016 09:40
Status
geschwärzt
3,5 MB
Sehr geehrter Herr Weinrich, im Namen der Bürgermeisterin sende ich Ihnen anbei das Antwortschreiben zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 17.03.2016. Freundliche Grüße Im Auftrag Martina Welbers Stadtverwaltung Kleve Büro der Bürgermeisterin Landwehr 4 - 6 47533 Kleve Tel.: 02821/84-243 Fax: 02821/84-511 Email: <<E-Mail-Adresse>> www.kleve.de ----- Weitergeleitet von Martina Welbers/Kleve/DE am 19.04.2016 09:34 ----- Von: Sonja Northing/Kleve/DE An: Kleve <<E-Mail-Adresse>> Datum: 19.04.2016 09:35 Betreff: Einstellung der Fähre Schenkenschanz; hier: Begründung und Kostenberechnung [#16040] Gesendet von: Martina Welbers Von: Udo Weinrich <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 17.03.2016 21:14 Betreff: Einstellung der Fähre Schenkenschanz; hier: Begründung und Kostenberechnung [#16040] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Frau Bürgermeister Northing, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) den Sachstandsbericht zum Betrieb der Fähre b) die Auslegung des Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 betreffend den Umfang der Einstellung des Fährbetriebes c) eine detaillierte Übersicht der Kosten des Fährbetriebs inkl. Erläuterung der Berechnungsgrundlagen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, gegebenenfalls nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen