Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zum Urteil des BVerfG vom 5. Mai 2020 im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors - Zusagen der Bundesregierung

Laut einem Beschluss der Europäischen Kommission zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_21_6201) hat die deutsche Bundesregierung u.a. Folgendes zugesagt:

"Drittens verpflichtet sich die deutsche Regierung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden."

Sollte die oben zitierte Zusage nicht von Ihrem Ministerium gemacht worden sein, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle bzw. ggf. zur Weiterleitung der Anfrage.

Es wird gebeten
a) um eine vollständige Liste dieser der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Mittel
b) um die jeweiligen Addressaten dieser Mittel

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Dezember 2021
  • Frist
    2. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut einem Beschl…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zum Urteil des BVerfG vom 5. Mai 2020 im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors - Zusagen der Bundesregierung [#236525]
Datum
31. Dezember 2021 01:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einem Beschluss der Europäischen Kommission zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_21_6201) hat die deutsche Bundesregierung u.a. Folgendes zugesagt: "Drittens verpflichtet sich die deutsche Regierung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden." Sollte die oben zitierte Zusage nicht von Ihrem Ministerium gemacht worden sein, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle bzw. ggf. zur Weiterleitung der Anfrage. Es wird gebeten a) um eine vollständige Liste dieser der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Mittel b) um die jeweiligen Addressaten dieser Mittel
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236525/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 31. Dezember 2021-Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zum Urteil de…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 31. Dezember 2021-Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zum Urteil des BVerfG vom 5. Mai 2020
Datum
28. Januar 2022 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1075/2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen zitierte "Zusage" stammt nicht vom Bundesministerium der Justiz (BMJ). Sie beziehen sich auf die Antwort der Bundesregierung auf das Mahnschreibens der Kommission zum PSPP(Public Sector Asset Purchase Programme)--Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Zuständigkeit für das PSPP-Verfahren und damit auch die Federführung für das von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren lag allerdings beim Bundesministerium der Finanzen (BMF). Das Antwortschreiben der Bundesregierung ist daher auch in der dortigen Federführung entstanden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen daher an das BMF (www.bmf.bund.de; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen