Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zum Urteil des BVerfG vom 5. Mai 2020 im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors - Zusagen der Bundesregierung
Laut einem Beschluss der Europäischen Kommission zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_21_6201) hat die deutsche Bundesregierung u.a. Folgendes zugesagt:
"Drittens verpflichtet sich die deutsche Regierung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden."
Sollte die oben zitierte Zusage nicht von Ihrem Ministerium gemacht worden sein, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle bzw. ggf. zur Weiterleitung der Anfrage.
Es wird gebeten
a) um eine vollständige Liste dieser der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Mittel
b) um die jeweiligen Addressaten dieser Mittel
Information nicht vorhanden
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Datum31. Dezember 2021
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2. Februar 2022
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