Einstellung von SED-Mitgliedern im Öffentlichen Dienst in Bayern

Ich stelle nachfolgende Fragen, weil ich bei meiner Aufarbeitung unserer gemeinsamen deutschen Geschichte ermitteln möchte, ob und wie viele SED-Mitglieder bei uns in Bayern im Öffentlichen Dienst eingestellt bzw. abgelehnt wurden.

Die „Berliner Zeitung“ vom 24.2.1990 berichtete, über ein Berufsverbot in Bayern für SED-Mitglieder.

„Bayern: Ehemalige SED-Mitglieder unter „Radikalenerlaß“

Bonn. ADN/BZ Berufsverbot und Radikalenerlaß gelten in Bayern auch für ehemalige Mitglieder der SED.
Wie der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Günther Beckstein (CSU), gegenüber der „Fränkischen Landeszeitung“ in Ansbach erklärte, zähle die bayerische Staatsregierung die ehemalige SED zu den Parteien und Organisationen, die laut „Radikalenerlaß“ in Bayern unter „extremistische und damit verfassungsfeindliche Gruppierungen“ fallen. Aus diesem Grund müßten frühere SED-Mitglieder bei einem Antrag auf Übernahme in den öffentlichen Dienst in Bayern ihre Mitgliedschaft angeben und sich auf ihre Verfassungstreue überprüfen lassen.“

Bayerns Innenminister Günther Beckstein informierte nach der Wiedervereinigung die Öffentlichkeit, auf welche Art und Weise SED-Mitglieder weiterhin überprüft werden, wenn sie eine Anstellung im Öffentlichen Dienst in Bayern beantragten.

„Berliner Zeitung“ vom 19.12.1990
Bayern will weiter Verfassungstreue prüfen
ddp München.
Bayern will auch weiterhin Bewerber für den Staatsdienst auf ihre Verfassungstreue überprüfen.
Innen-Staatssekretär Günther Beckstein. (CSU) betonte gestern in München, Bayern wolle weder Neo-Nazis noch DKP-Mitglieder, ehemalige SED-Funktionäre oder Stasi-Leute im öffentlichen Dienst.
Weil aber über SED-Funktionäre und Stasi-Mitarbeiter kaum Erkenntnisse vorlägen, werde geprüft, ob das Ziel im Einzelfall mit einem Fragebogen, einem Einstellungsgespräch und nötigenfalls einer anschließenden Anfrage beim Verfassungsschutz besser erreicht werden könne als mit der sogenannten Regelanfrage.“

Frage 1: Wie viel SED-Mitglieder wurden in Bayern überprüft?
Aufstellung nach Jahrgängen aufgelistet.

Frage 2: Wie viel der überprüften SED-Mitglieder erhielten einen Ablehnungsbescheid und wie viele SED-Mitglieder wurden in den Öffentlichen Dienst in Bayern eingestellt?
Aufstellung nach Jahrgängen aufgelistet.

Frage 3: Werden aktuell noch Menschen aus der DDR überprüft, ob sie SED-Mitglied waren?
Wenn nein, wann wurde die Überprüfung auf SED-Mitgliedschaft eingestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
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Johann Weber
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich stelle nachfolgende Fragen, we…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Johann Weber
Betreff
Einstellung von SED-Mitgliedern im Öffentlichen Dienst in Bayern [#280670]
Datum
7. Juni 2023 11:42
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich stelle nachfolgende Fragen, weil ich bei meiner Aufarbeitung unserer gemeinsamen deutschen Geschichte ermitteln möchte, ob und wie viele SED-Mitglieder bei uns in Bayern im Öffentlichen Dienst eingestellt bzw. abgelehnt wurden. Die „Berliner Zeitung“ vom 24.2.1990 berichtete, über ein Berufsverbot in Bayern für SED-Mitglieder. „Bayern: Ehemalige SED-Mitglieder unter „Radikalenerlaß“ Bonn. ADN/BZ Berufsverbot und Radikalenerlaß gelten in Bayern auch für ehemalige Mitglieder der SED. Wie der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Günther Beckstein (CSU), gegenüber der „Fränkischen Landeszeitung“ in Ansbach erklärte, zähle die bayerische Staatsregierung die ehemalige SED zu den Parteien und Organisationen, die laut „Radikalenerlaß“ in Bayern unter „extremistische und damit verfassungsfeindliche Gruppierungen“ fallen. Aus diesem Grund müßten frühere SED-Mitglieder bei einem Antrag auf Übernahme in den öffentlichen Dienst in Bayern ihre Mitgliedschaft angeben und sich auf ihre Verfassungstreue überprüfen lassen.“ Bayerns Innenminister Günther Beckstein informierte nach der Wiedervereinigung die Öffentlichkeit, auf welche Art und Weise SED-Mitglieder weiterhin überprüft werden, wenn sie eine Anstellung im Öffentlichen Dienst in Bayern beantragten. „Berliner Zeitung“ vom 19.12.1990 Bayern will weiter Verfassungstreue prüfen ddp München. Bayern will auch weiterhin Bewerber für den Staatsdienst auf ihre Verfassungstreue überprüfen. Innen-Staatssekretär Günther Beckstein. (CSU) betonte gestern in München, Bayern wolle weder Neo-Nazis noch DKP-Mitglieder, ehemalige SED-Funktionäre oder Stasi-Leute im öffentlichen Dienst. Weil aber über SED-Funktionäre und Stasi-Mitarbeiter kaum Erkenntnisse vorlägen, werde geprüft, ob das Ziel im Einzelfall mit einem Fragebogen, einem Einstellungsgespräch und nötigenfalls einer anschließenden Anfrage beim Verfassungsschutz besser erreicht werden könne als mit der sogenannten Regelanfrage.“ Frage 1: Wie viel SED-Mitglieder wurden in Bayern überprüft? Aufstellung nach Jahrgängen aufgelistet. Frage 2: Wie viel der überprüften SED-Mitglieder erhielten einen Ablehnungsbescheid und wie viele SED-Mitglieder wurden in den Öffentlichen Dienst in Bayern eingestellt? Aufstellung nach Jahrgängen aufgelistet. Frage 3: Werden aktuell noch Menschen aus der DDR überprüft, ob sie SED-Mitglied waren? Wenn nein, wann wurde die Überprüfung auf SED-Mitgliedschaft eingestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 280670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280670/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber
Johann Weber
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einstellung von SED-Mitgliedern im Öffentlichen Dienst in Bayern“ …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Johann Weber
Betreff
AW: Einstellung von SED-Mitgliedern im Öffentlichen Dienst in Bayern [#280670]
Datum
11. Juli 2023 11:27
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einstellung von SED-Mitgliedern im Öffentlichen Dienst in Bayern“ vom 07.06.2023 (#280670) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johann Weber

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Weber, zu Ihrer Anfrage vom 7. Juni 2023 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Vorab weisen w…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Einstellung von SED-Mitgliedern im Öffentlichen Dienst in Bayern [#280670]
Datum
20. Juli 2023 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, zu Ihrer Anfrage vom 7. Juni 2023 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Vorab weisen wir darauf hin, dass das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat nur für die Beschäftigten des Freistaates Bayern zuständig ist und sich die folgenden Antworten daher nicht auf Einstellungen im Bereich anderer Dienstherrn, insbesondere der Kommunen, beziehen. Frage 1: Wie viel SED-Mitglieder wurden in Bayern überprüft? Aufstellung nach Jahrgängen aufgelistet. Antwort: Dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat liegen hierzu keine Informationen vor. Soweit bekannt, erfolgte hierzu keine statistische Erhebung bzw. Erfassung. Frage 2: Wie viel der überprüften SED-Mitglieder erhielten einen Ablehnungsbescheid und wie viele SED-Mitglieder wurden in den Öffentlichen Dienst in Bayern eingestellt? Aufstellung nach Jahrgängen aufgelistet. Antwort: Wie auch zu Frage 1 liegen dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hierzu keine Informationen vor. Soweit bekannt, erfolgte hierzu keine statistische Erhebung bzw. Erfassung. Frage 3: Werden aktuell noch Menschen aus der DDR überprüft, ob sie SED-Mitglied waren? Wenn nein, wann wurde die Überprüfung auf SED-Mitgliedschaft eingestellt? Der „Radikalenerlass“, auf den Sie in Ihrer Anfrage Bezug nehmen, wurde in Bayern im Jahr 1991 aufgehoben. Zum 3. Dezember 1991 trat hingegen die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue-Bekanntmachung – VerftöDBek) in Kraft. Hiernach werden Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft. Neben einem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes haben Bewerberinnen und Bewerber zu bestätigen, dass sie Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, nicht unterstützen und auch nicht Mitglied einer hiergegen gerichteten Organisation sind oder waren. Hierzu wird den Bewerberinnen und Bewerbern ein Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen (Organisationsverzeichnis) übergeben. Die SED wird darin nicht aufgeführt. Die SED war lediglich als historische Wurzel im Zusammenhang mit der Nennung der Gesamtpartei „Die LINKE“ in dem Organisationsverzeichnis erwähnt. Seit dem 1. Januar 2014 ist die Gesamtpartei „Die LINKE“ jedoch nicht mehr Beobachtungsobjekt des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Im Zuge der Überarbeitung des Organisationsverzeichnisses zum 1. Juni 2016 wurde auch der historische Bezug zur SED gestrichen. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber einen Fragebogen zur Verfassungstreue ausfüllen, in dem unter anderem folgende Fragen zu beantworten sind: "Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit / für das Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter oder ausländische Nachrichtendienste oder vergleichbare Institutionen tätig gewesen?" "Waren Sie so genannter Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR oder ausländischer Nachrichtendienste / Institutionen bzw. haben Sie eine Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit einer der genannten Stellen unterschrieben?" Zusätzlich ist nach Teil 2 Ziffer 3 VerftöDBek bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet, die vor dem 12. Januar 1972 geboren sind, in den in § 20 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d, e und h und § 21 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d, e und h StUG genannten Fällen stets wegen einer möglichen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. Amt für Nationale Sicherheit der früheren DDR beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit Zustimmung des Bewerbers anzufragen. Mit freundlichen Grüßen