Einstellungszahlen Justiz BW

Eine Aufstellung der Anzahl der in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis einschließlich Juni) neu in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eingestellten Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (R1-Besoldung; Einstellung in ein Richterverhältnis / Beamtenverhältnis auf Probe).
Bitte für die genannten Jahre jeweils aufgeschlüsselt nach: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Staatsanwaltschaften OLG Bezirk Stuttgart; Ordentliche Gerichtsbarkeit & Staatsanwaltschaften OLG Bezirk Karlsruhe; Arbeitsgerichtsbarkeit; Verwaltungsgerichtsbarkeit; Sozialgerichtsbarkeit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung der Anzahl der in…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstellungszahlen Justiz BW [#282185]
Datum
21. Juni 2023 00:18
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der Anzahl der in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis einschließlich Juni) neu in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eingestellten Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (R1-Besoldung; Einstellung in ein Richterverhältnis / Beamtenverhältnis auf Probe). Bitte für die genannten Jahre jeweils aufgeschlüsselt nach: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Staatsanwaltschaften OLG Bezirk Stuttgart; Ordentliche Gerichtsbarkeit & Staatsanwaltschaften OLG Bezirk Karlsruhe; Arbeitsgerichtsbarkeit; Verwaltungsgerichtsbarkeit; Sozialgerichtsbarkeit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282185/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihr Antrag auf Auskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG vom 21. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügte…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG vom 21. Juni 2023
Datum
29. Juni 2023 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen