Einstufung der Clara-Grunwald-Grundschule im Rahmen des Corona-Stufenplans

- eine Aktenauskunft darüber, welche Maßstäbe für die Einstufung der Schulen im Bezirk im Rahmen des Corona-Stufenplans generell gelten. Geben Sie dabei bitte an, welche Spannen für die jeweiligen Stufen für das Infektionsgeschehen im Bezirk, im Einzugsgebiet sowie an der einzelnen Schule gelten.

- eine Aktenauskunft über die Zahlen, die der Entscheidung vom 29. Oktober 2020 zugrunde lagen, die Clara-Grunwald-Grundschule in die gelbe Stufe einzuordnen.

- Aktenauskünfte über die Zahlen, die der Einstufung der Clara-Grunwald-Grundschule an zukünftigen Stichtagen zugrunde liegen.

Mein Informationsinteresse ergibt sich daraus, dass meine Kinder in die Clara-Grunwald-Grundschule zur Schule gehen.

Aufgrund der akuten Dringlichkeit bitte ich um zügige Beantwortung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Tobias Kraft
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Tobias Kraft
Betreff
Einstufung der Clara-Grunwald-Grundschule im Rahmen des Corona-Stufenplans [#202260]
Datum
1. November 2020 20:09
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Aktenauskunft darüber, welche Maßstäbe für die Einstufung der Schulen im Bezirk im Rahmen des Corona-Stufenplans generell gelten. Geben Sie dabei bitte an, welche Spannen für die jeweiligen Stufen für das Infektionsgeschehen im Bezirk, im Einzugsgebiet sowie an der einzelnen Schule gelten. - eine Aktenauskunft über die Zahlen, die der Entscheidung vom 29. Oktober 2020 zugrunde lagen, die Clara-Grunwald-Grundschule in die gelbe Stufe einzuordnen. - Aktenauskünfte über die Zahlen, die der Einstufung der Clara-Grunwald-Grundschule an zukünftigen Stichtagen zugrunde liegen. Mein Informationsinteresse ergibt sich daraus, dass meine Kinder in die Clara-Grunwald-Grundschule zur Schule gehen. Aufgrund der akuten Dringlichkeit bitte ich um zügige Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kraft Anfragenr: 202260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202260/ Postanschrift Tobias Kraft << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kraft

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Kraft, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Entscheidungsfindung bezüglich …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Einstufung der Clara-Grunwald-Grundschule im Rahmen des Corona-Stufenplans [#202260]
Datum
3. November 2020 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,6 KB


Sehr geehrter Herr Kraft, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Entscheidungsfindung bezüglich der Stufenzuordnung. Grundsätzlich ist für diese Entscheidung das Gesundheitsamt im Benehmen mit der Schulaufsicht zuständig. In Absprache mit dem Gesundheitsamt antworte ich Ihnen somit im Rahmen meiner Zuständigkeit mit den mir zur Verfügung stehenden Fakten. Es entstehen keine Kosten für Sie. Bei der wöchentlichen Stufenzuordnung wird, nicht wie irrtümlich angenommen, das Infektionsgeschehen in der Stadt einfach auf die Schule übertragen. Viel mehr wird in erster Linie das Infektionsgeschehen in der Einzelschule selbst betrachtet sowie die damit verbundene Quarantänesituation. In der Clara-Grunewald-Grundschule war am vergangenen Donnerstag kein positiv getesteter Fall weder unter den Schüler*innen noch unter den Pädagog*innen gemeldet, lediglich 11 Schüler*innen in Quarantäne. Unter diesen Umständen, nur diese Situation betrachtet, könnte die Schule der Stufe "grün" zugeordnet werden. Allerdings kommt nun die Betrachtung des Infektionsgeschehens um die Schule herum zum Tragen. Dieses war relativ hoch, so dass die Schule auf die Stufe "gelb" gesetzt wurde. Nach wie vor halte ich die Entscheidung für tragfähig, fürsorglich und mit Augenmaß getroffen. Auch in dieser Woche werden die Gespräche mit dem Gesundheitsamt entsprechend geführt. Sie können davon ausgehen, dass wir auch zukünftig sehr gewissenhaft die Situation und das Geschehen prüfen, um einerseits möglichst den Schulbetrieb lange zu erhalten und gleichzeitig die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten zu schützen. Mit freundlichen Grüßen