Einstufung des Angebots der Spitch Ltd. unter https://www.spitch.live als Glücksspiel

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie das Angebot von Spitch Ltd., einsehbar unter https://www.spitch.live, als Glücksspiel klassifiziert haben, wodurch es unter den Glücksspielstaatsvertrag fällt. Daher ersuche ich Sie, mir die Kriterien mitzuteilen, auf deren Grundlage Sie zu dieser Einordnung gekommen sind.

Hiermit stelle ich einen Antrag auf Informationszugang gemäß dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) oder, falls zutreffend, gemäß dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA) im Falle von Umweltinformationen gemäß § 2 Abs. 3 UIG oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), sofern es sich um Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG handelt. Für den Fall, dass Gebühren anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung sowie eine Kostenschätzung.

Entsprechend § 7 Abs. 5 IZG LSA, § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG bitte ich um eine zeitnahe Bereitstellung der Informationen, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie nicht die zuständige Stelle für diesen Antrag sein, bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Behörde und um eine Benachrichtigung darüber. Ich widerspreche der Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte.

Ich bevorzuge eine Antwort in elektronischer Form (per E-Mail), zusätzlich zu einem möglichen postalischen Versand. Bitte bestätigen Sie den Empfang dieser Anfrage. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe zur Kenntnis…
An Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstufung des Angebots der Spitch Ltd. unter https://www.spitch.live als Glücksspiel [#297504]
Datum
17. Januar 2024 09:25
An
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie das Angebot von Spitch Ltd., einsehbar unter https://www.spitch.live, als Glücksspiel klassifiziert haben, wodurch es unter den Glücksspielstaatsvertrag fällt. Daher ersuche ich Sie, mir die Kriterien mitzuteilen, auf deren Grundlage Sie zu dieser Einordnung gekommen sind. Hiermit stelle ich einen Antrag auf Informationszugang gemäß dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) oder, falls zutreffend, gemäß dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA) im Falle von Umweltinformationen gemäß § 2 Abs. 3 UIG oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), sofern es sich um Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG handelt. Für den Fall, dass Gebühren anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung sowie eine Kostenschätzung. Entsprechend § 7 Abs. 5 IZG LSA, § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG bitte ich um eine zeitnahe Bereitstellung der Informationen, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie nicht die zuständige Stelle für diesen Antrag sein, bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Behörde und um eine Benachrichtigung darüber. Ich widerspreche der Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte. Ich bevorzuge eine Antwort in elektronischer Form (per E-Mail), zusätzlich zu einem möglichen postalischen Versand. Bitte bestätigen Sie den Empfang dieser Anfrage. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297504/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Sehr << Antragsteller:in >> untenstehende Anfrage können wir Ihnen wie folgt beantworten: Kriteriu…
Von
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Betreff
{SpamCheck LSA} AW: [EXTERN] Einstufung des Angebots der Spitch Ltd. unter https://www.spitch.live als Glücksspiel [#297504]
Datum
14. Februar 2024 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> untenstehende Anfrage können wir Ihnen wie folgt beantworten: Kriterium für die Einstufung des Spielangebotes auf der Internetseite https://www.spitch.live als öffentliches Glücksspiel durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Diese Voraussetzungen wurden bei dem Angebot der Spitch Ltd. als erfüllt angesehen. Mit freundlichen Grüßen