Einstufung eines Areales
Das Areal in << Adresse entfernt >>, nördlich hinter der Reihenhausbebauung Bogenstrasse 143-145-147 bis Schnäbeljecksmoor, westlich bis Wirtschaftsweg, östlich unklar. Als Anwohner stelle ich folgende Frage:
Handelt es sich bei diesem Areal um ein Gebiet welches schützenswert ist?
Dieser Begriff ist aus der Lagekennzeichnung unserer Teilungsklärung entnommen.
Handelt es sich hier um ein Gebiet das „Biotopkartiert“ oder mit anderen Merkmalen
versehen ist, sodass der obige Begriff diesbezüglich zugeordnet werden kann?
Wenn dieser Begriff keine Aussage ermöglicht, dann bitte um eine kurze Beschreibung, wie dieses öffentliche Gebiet eingestuft ist. Was wäre dort erlaubt/was nicht, z.B. potenzielles Bauland oder erhaltenswert wegen z.B. wichtiger Tier/Pflanzenwelt etc. Richtung Naturschutzareal/Landschaftschutz pp. Eine diesbezgl. Frage an den FD Bau Stadt Schenefeld erbrachte nicht die gewünschte Klarheit.. Wer ist letztverantwortlich für die Einordnung , der Kreis oder die Stadt ? Werden die FD hier gegebenenfalls durch den BUND oder/und/auch den Nabu unterstützt?
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Mai 2023
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17. Juni 2023
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