Einstufung extremistischer Gruppe

Laut einem Artikel aus der "Zeit online" vom 8. Dezember 2023 mit dem Titel "AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft" wird erklärt, dass Der Landesverband Sachsen der AfD nach Thüringen und Sachsen-Anhalt nun als dritter Landesverband als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wurde. Weiter heißt es, dass das zur Folge hat, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel ohne Einschränkung verwenden darf um an Informationen über "extremistische" Aktivitäten des Landesverbandes zu gelangen. In diesem Artikel wird auch beschrieben, dass der Landesverband vorher vier Jahre lang als "Verdachtsfall" beobachtet wurde.

Die AfD ist allerdings nicht die einzige Partei welche extremistische Gruppen hat.

Nun habe ich folgende Frage:

1. Werden auch Landesverbände anderer Parteien beobachtet?
2. Werden auch andere Parteien bspw. als "gesichert linksextremistisch" eingestuft?
3. Falls auch andere Parteien als extremistisch eingestuft werden sollten, würde dort der Verfassungsschutz ebenfalls geheimdienstliche Mittel ohne Einschränkungen nutzen um an Informationen über eventuell extremistische Aktivitäten zu gelangen?
4. Was sind Beispiele für diese extremistischen Aktivitäten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut einem Artikel aus der "Zeit…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstufung extremistischer Gruppe [#296074]
Datum
2. Januar 2024 16:19
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einem Artikel aus der "Zeit online" vom 8. Dezember 2023 mit dem Titel "AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft" wird erklärt, dass Der Landesverband Sachsen der AfD nach Thüringen und Sachsen-Anhalt nun als dritter Landesverband als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wurde. Weiter heißt es, dass das zur Folge hat, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel ohne Einschränkung verwenden darf um an Informationen über "extremistische" Aktivitäten des Landesverbandes zu gelangen. In diesem Artikel wird auch beschrieben, dass der Landesverband vorher vier Jahre lang als "Verdachtsfall" beobachtet wurde. Die AfD ist allerdings nicht die einzige Partei welche extremistische Gruppen hat. Nun habe ich folgende Frage: 1. Werden auch Landesverbände anderer Parteien beobachtet? 2. Werden auch andere Parteien bspw. als "gesichert linksextremistisch" eingestuft? 3. Falls auch andere Parteien als extremistisch eingestuft werden sollten, würde dort der Verfassungsschutz ebenfalls geheimdienstliche Mittel ohne Einschränkungen nutzen um an Informationen über eventuell extremistische Aktivitäten zu gelangen? 4. Was sind Beispiele für diese extremistischen Aktivitäten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296074/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV 891641 (HE) IFG-Anfrage
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV 891641 (HE) IFG-Anfrage
Datum
8. Januar 2024 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen