Einstufung Kolumbien als Hochinzidenzgebiet

mit der Veröffentlichung der Vorwoche wurde Panama vom Hochinzidenzgebiet wieder zum „normalen“ Risikogebiet herabgestuft. Es liegt noch eine aktuelle 7-Tages-Inzidenz von knapp über 100 vor.

Kolumbien hingegen, stufen sie mit einer aktuellen 7-Tages-Inzidenz von rund 50 weiterhin als Hochinzidenzgebiet ein. Und dies, obwohl auch hier der Trend wochenlang abnehmend ist.

Mit der aktuellen Veröffentlichung (06.03.2021) bleiben Sie auch bei einer nochmals auf unter 50 gesunkenen 7-Tages-Inzidenz erneut bei einer Einstufung Kolumbiens als Hochinzidenzgebiet.

Womit begründen Sie dies.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
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Manfred Wiesinger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit der Veröffen…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Manfred Wiesinger
Betreff
Einstufung Kolumbien als Hochinzidenzgebiet [#214470]
Datum
6. März 2021 19:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit der Veröffentlichung der Vorwoche wurde Panama vom Hochinzidenzgebiet wieder zum „normalen“ Risikogebiet herabgestuft. Es liegt noch eine aktuelle 7-Tages-Inzidenz von knapp über 100 vor. Kolumbien hingegen, stufen sie mit einer aktuellen 7-Tages-Inzidenz von rund 50 weiterhin als Hochinzidenzgebiet ein. Und dies, obwohl auch hier der Trend wochenlang abnehmend ist. Mit der aktuellen Veröffentlichung (06.03.2021) bleiben Sie auch bei einer nochmals auf unter 50 gesunkenen 7-Tages-Inzidenz erneut bei einer Einstufung Kolumbiens als Hochinzidenzgebiet. Womit begründen Sie dies.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Wiesinger Anfragenr: 214470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214470/ Postanschrift Manfred Wiesinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Wiesinger

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Wiesinger, Manfred Sehr geehrter Herr Wiesinger, Ihre Zuschriften vom 06. März 21 an das B…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
210309, Wiesinger, Manfred, Coronavirus Einstufung Kolumbien als Hochinzidenzgebiet
Datum
19. April 2021 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Wiesinger, Manfred Sehr geehrter Herr Wiesinger, Ihre Zuschriften vom 06. März 21 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben wir erhalten. Ich bitte zunächst den zeitlichen Verzug in der Reaktion darauf aufgrund des enorm hohen Aufkommens an Anfragen an das BMI zu entschuldigen. Bitte beachten Sie auch, dass wir aus Kapazitätsgründen nicht mehr jede Zuschrift individuell beantworten können. Zur Ausweisung von Risikogebieten kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete, als Hochinzidenz- oder auch als Virusvariantengebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Die Einstufung erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Die Federführung innerhalb der Bundesregierung liegt jedoch beim BMG, in dessen Geschäftsbereich auch das Robert-Koch-Institut (RKI) liegt. Sollten Sie also tiefergehende Fragen zu dem Komplex haben, bitte ich Sie sich damit an das BMG zu wenden. Die jeweils gültige Liste finden Sie hier beim Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Hier sind umfangreiche Informationen zu Ihrem Anliegen dargestellt. Kontakt BMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt.html Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Angaben dennoch weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute und insbesondere, dass Sie gesund durch diese schwierige Zeit kommen. Mit freundlichen Grüßen