Einstufung Region Hovedstaden zu Risikogebiet - Bornholm ebenfalls betroffen?

Anfrage an: Auswärtiges Amt

als Reiseveranstalter sind uns genauere Informationen hierzu wichtig. Ab wann gilt die Einstufung. Ist die Insel Bornholm, welche geografisch völlig abgeschieden zu Hovedstaden liegt, dennoch betroffen?

Wenn ja, womit wird dies begründet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 7 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: als Reiseveranstalt…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstufung Region Hovedstaden zu Risikogebiet - Bornholm ebenfalls betroffen? [#197732]
Datum
24. September 2020 11:48
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als Reiseveranstalter sind uns genauere Informationen hierzu wichtig. Ab wann gilt die Einstufung. Ist die Insel Bornholm, welche geografisch völlig abgeschieden zu Hovedstaden liegt, dennoch betroffen? Wenn ja, womit wird dies begründet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197732/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10533782] Einstufung Region Hovedstaden zu Risikogebiet [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10533782] Einstufung Region Hovedstaden zu Risikogebiet [...]
Datum
28. September 2020 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Seit 17. März 2020 führt die Covid-19 Pandemie weltweit zu erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr. Nach einer vorübergehenden Verbesserung der Lage, haben die Infektionszahlen innerhalb Europas einigen Ländern bzw. Regionen in jüngster Zeit wieder stark zugenommen. Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts sind die aktuellen Risikogebiete ausgewiesen. Diese finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…. Für diese Risikogebiete sind nach der Rückkehr nach Deutschland Quarantänemaßnahmen zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt über Einzelheiten. Die Bundesregierung hat entschieden, Risikogebiete (innerhalb Europas) anhand der größten Verwaltungseinheit eines Staates auszuweisen (Regionen, Provinzen, Gespannschaften, etc.), unter anderem um die Quarantänebestimmungen für nachgeordnete Gesundheitsämter handhabbar zu gestalten. Generell ist das Infektionsgeschehen weltweit sehr dynamisch, so dass sich die weitere Entwicklung nicht vorhersagen lässt. Es bleibt nicht aus, dass mit der Einstufung einer ganzen Region oder Provinz als Risikogebiet und der sich daraus ergebenden Reisewarnung in Einzelfällen ein Abgrenzungsproblem entstehen kann. Leider gibt es aktuell keine Vorgehensweise, die zu einer 100% zufriedenstellenden Lösung für alle führen würde. Mit freundlichen Grüßen