AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice
Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts.
Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf
Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U.
kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die
Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen.
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches
Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das
ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann:
Seit 17. März 2020 führt die Covid-19 Pandemie weltweit zu erheblichen
Einschränkungen im Reiseverkehr. Nach einer vorübergehenden Verbesserung der
Lage, haben die Infektionszahlen innerhalb Europas einigen Ländern bzw.
Regionen in jüngster Zeit wieder stark zugenommen.
Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts sind die aktuellen Risikogebiete
ausgewiesen. Diese finden Sie unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N….
Für diese Risikogebiete sind nach der Rückkehr nach Deutschland
Quarantänemaßnahmen zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihren
Wohnort zuständigen Gesundheitsamt über Einzelheiten.
Die Bundesregierung hat entschieden, Risikogebiete (innerhalb Europas) anhand
der größten Verwaltungseinheit eines Staates auszuweisen (Regionen, Provinzen,
Gespannschaften, etc.), unter anderem um die Quarantänebestimmungen für
nachgeordnete Gesundheitsämter handhabbar zu gestalten.
Generell ist das Infektionsgeschehen weltweit sehr dynamisch, so dass sich die
weitere Entwicklung nicht vorhersagen lässt. Es bleibt nicht aus, dass mit der
Einstufung einer ganzen Region oder Provinz als Risikogebiet und der sich
daraus ergebenden Reisewarnung in Einzelfällen ein Abgrenzungsproblem
entstehen kann. Leider gibt es aktuell keine Vorgehensweise, die zu einer 100%
zufriedenstellenden Lösung für alle führen würde.
Mit freundlichen Grüßen