Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021
Lt. diverser Antworten des RKI auf dieser Plattform ist verantwortlich für die Einstufung von Staaten bzw. Regionen als Risikogebiet / Hochinzidenzgebiet / Virusvariantengebiet u.a. das BMG. Ich richte daher folgende Anfrage an Sie:
Gem. Information des RKI vom 11.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira mit Wirkung ab dem 13.06.2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft.
Gem. Information des RKI vom 25.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira (als Teil Portugals) mit Wirkung ab dem 29.06.2021 als Virusvariantengebiet eingestuft. Zugleich wurde die bislang stets vorgenommene Differenzierung zwischen dem portugiesischen Festland einerseits und den portugiesischen Atlantikinseln (Madeira, Azoren) andererseits aufgegeben.
Auf der Homepage des RKI ist ausgeführt:
„Maßgeblich für die Einstufung eines Staates im Ausland als besonderes Risikogebiet aufgrund des Auftretens einer Virusvariante (Virusvariantengebiet) ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht (z.B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist).“
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Bundesminister Spahn wird heute im Hinblick auf das Vereinigte Königreich und Portugal wie folgt zitiert:
„Spahn kündigte aber an, dass beide Länder bald zu Hochinzidenzgebieten heruntergestuft würden. Und zwar dann, wenn der Anteil der Delta-Variante vergleichbar mit dem in Deutschland sei, also voraussichtlich 70 bis 80 Prozent.“
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-aktuell-impfung-astra-zeneca-stiko-1.5335342
Minister Spahn bestätigt damit im Ergebnis exakt die zuvor zitierte Voraussetzung gem. RKI: Die Einstufung als Virusvariantengebiet ist dann gerechtfertigt, wenn die Virusvariante anderswo weiter verbreitet ist als in Deutschland (mit den Worten des RKI: „nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt“). Ist die Variante in Deutschland vergleichbar verbreitet, entfällt – wie Herr Spahn zutreffend feststellt – die Rechtfertigung für eine Einstufung als Virusvariantengebiet.
Sie müssen somit – ausweislich dieser Voraussetzung – innerhalb von zwei Wochen (namentlich zwischen dem 11.06. und dem 25.06.) neue Erkenntnisse darüber erlangt haben, dass die Delta-Variante auf Madeira weiter verbreitet ist als in Deutschland. Nur dies würde Ihre Kehrtwende von maximalem Umfang (namentlich: keine Risikostufe am 11.06. / höchste Risikostufe am 25.06.) und die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger, die aufgrund Ihrer Entscheidung vom 11.06.2021 nach Madeira gereist sind, rechtfertigen (namentlich kostenintensive Reiseabbrüche oder freiheitsbeschränkende Quarantäneobliegenheiten).
Da die öffentlich zugänglichen Quellen (beispielhaft: https://www.dnoticias.pt/2021/6/29/267097-insa-confirma-variante-delta-na-madeira) eine deutlich geringere Verbreitung der Delta-Variante auf Madeira als in Deutschland aufzeigen, fordere ich Sie auf, mir Ihre zwischen dem 11.06.2021 und dem 25.06.2021 gewonnenen (wissenschaftlichen oder sonstigen) Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die dazu geführt haben, dass
a) die portugiesische Atlantikinsel Madeira auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt wurde, nachdem sie zwei Wochen zuvor noch komplett von der Liste der Risikogebiete genommen worden war,
b) die seit vielen Monaten gelebte Unterscheidung zwischen Portugal Festland einerseits und portugiesischen Atlantikinseln andererseits aufgegeben wurde.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Juli 2021
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4. August 2021
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