Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021

Lt. diverser Antworten des RKI auf dieser Plattform ist verantwortlich für die Einstufung von Staaten bzw. Regionen als Risikogebiet / Hochinzidenzgebiet / Virusvariantengebiet u.a. das BMG. Ich richte daher folgende Anfrage an Sie:

Gem. Information des RKI vom 11.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira mit Wirkung ab dem 13.06.2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft.

Gem. Information des RKI vom 25.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira (als Teil Portugals) mit Wirkung ab dem 29.06.2021 als Virusvariantengebiet eingestuft. Zugleich wurde die bislang stets vorgenommene Differenzierung zwischen dem portugiesischen Festland einerseits und den portugiesischen Atlantikinseln (Madeira, Azoren) andererseits aufgegeben.

Auf der Homepage des RKI ist ausgeführt:

„Maßgeblich für die Einstufung eines Staates im Ausland als besonderes Risikogebiet aufgrund des Auftretens einer Virusvariante (Virusvariantengebiet) ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht (z.B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist).“

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bundesminister Spahn wird heute im Hinblick auf das Vereinigte Königreich und Portugal wie folgt zitiert:

„Spahn kündigte aber an, dass beide Länder bald zu Hochinzidenzgebieten heruntergestuft würden. Und zwar dann, wenn der Anteil der Delta-Variante vergleichbar mit dem in Deutschland sei, also voraussichtlich 70 bis 80 Prozent.“

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-aktuell-impfung-astra-zeneca-stiko-1.5335342

Minister Spahn bestätigt damit im Ergebnis exakt die zuvor zitierte Voraussetzung gem. RKI: Die Einstufung als Virusvariantengebiet ist dann gerechtfertigt, wenn die Virusvariante anderswo weiter verbreitet ist als in Deutschland (mit den Worten des RKI: „nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt“). Ist die Variante in Deutschland vergleichbar verbreitet, entfällt – wie Herr Spahn zutreffend feststellt – die Rechtfertigung für eine Einstufung als Virusvariantengebiet.

Sie müssen somit – ausweislich dieser Voraussetzung – innerhalb von zwei Wochen (namentlich zwischen dem 11.06. und dem 25.06.) neue Erkenntnisse darüber erlangt haben, dass die Delta-Variante auf Madeira weiter verbreitet ist als in Deutschland. Nur dies würde Ihre Kehrtwende von maximalem Umfang (namentlich: keine Risikostufe am 11.06. / höchste Risikostufe am 25.06.) und die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger, die aufgrund Ihrer Entscheidung vom 11.06.2021 nach Madeira gereist sind, rechtfertigen (namentlich kostenintensive Reiseabbrüche oder freiheitsbeschränkende Quarantäneobliegenheiten).

Da die öffentlich zugänglichen Quellen (beispielhaft: https://www.dnoticias.pt/2021/6/29/267097-insa-confirma-variante-delta-na-madeira) eine deutlich geringere Verbreitung der Delta-Variante auf Madeira als in Deutschland aufzeigen, fordere ich Sie auf, mir Ihre zwischen dem 11.06.2021 und dem 25.06.2021 gewonnenen (wissenschaftlichen oder sonstigen) Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die dazu geführt haben, dass

a) die portugiesische Atlantikinsel Madeira auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt wurde, nachdem sie zwei Wochen zuvor noch komplett von der Liste der Risikogebiete genommen worden war,

b) die seit vielen Monaten gelebte Unterscheidung zwischen Portugal Festland einerseits und portugiesischen Atlantikinseln andererseits aufgegeben wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2021
  • Frist
    4. August 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lt. diverser Antworten des…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021 [#224211]
Datum
1. Juli 2021 23:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lt. diverser Antworten des RKI auf dieser Plattform ist verantwortlich für die Einstufung von Staaten bzw. Regionen als Risikogebiet / Hochinzidenzgebiet / Virusvariantengebiet u.a. das BMG. Ich richte daher folgende Anfrage an Sie: Gem. Information des RKI vom 11.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira mit Wirkung ab dem 13.06.2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Gem. Information des RKI vom 25.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira (als Teil Portugals) mit Wirkung ab dem 29.06.2021 als Virusvariantengebiet eingestuft. Zugleich wurde die bislang stets vorgenommene Differenzierung zwischen dem portugiesischen Festland einerseits und den portugiesischen Atlantikinseln (Madeira, Azoren) andererseits aufgegeben. Auf der Homepage des RKI ist ausgeführt: „Maßgeblich für die Einstufung eines Staates im Ausland als besonderes Risikogebiet aufgrund des Auftretens einer Virusvariante (Virusvariantengebiet) ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht (z.B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist).“ Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Bundesminister Spahn wird heute im Hinblick auf das Vereinigte Königreich und Portugal wie folgt zitiert: „Spahn kündigte aber an, dass beide Länder bald zu Hochinzidenzgebieten heruntergestuft würden. Und zwar dann, wenn der Anteil der Delta-Variante vergleichbar mit dem in Deutschland sei, also voraussichtlich 70 bis 80 Prozent.“ Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-aktuell-impfung-astra-zeneca-stiko-1.5335342 Minister Spahn bestätigt damit im Ergebnis exakt die zuvor zitierte Voraussetzung gem. RKI: Die Einstufung als Virusvariantengebiet ist dann gerechtfertigt, wenn die Virusvariante anderswo weiter verbreitet ist als in Deutschland (mit den Worten des RKI: „nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt“). Ist die Variante in Deutschland vergleichbar verbreitet, entfällt – wie Herr Spahn zutreffend feststellt – die Rechtfertigung für eine Einstufung als Virusvariantengebiet. Sie müssen somit – ausweislich dieser Voraussetzung – innerhalb von zwei Wochen (namentlich zwischen dem 11.06. und dem 25.06.) neue Erkenntnisse darüber erlangt haben, dass die Delta-Variante auf Madeira weiter verbreitet ist als in Deutschland. Nur dies würde Ihre Kehrtwende von maximalem Umfang (namentlich: keine Risikostufe am 11.06. / höchste Risikostufe am 25.06.) und die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger, die aufgrund Ihrer Entscheidung vom 11.06.2021 nach Madeira gereist sind, rechtfertigen (namentlich kostenintensive Reiseabbrüche oder freiheitsbeschränkende Quarantäneobliegenheiten). Da die öffentlich zugänglichen Quellen (beispielhaft: https://www.dnoticias.pt/2021/6/29/267097-insa-confirma-variante-delta-na-madeira) eine deutlich geringere Verbreitung der Delta-Variante auf Madeira als in Deutschland aufzeigen, fordere ich Sie auf, mir Ihre zwischen dem 11.06.2021 und dem 25.06.2021 gewonnenen (wissenschaftlichen oder sonstigen) Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die dazu geführt haben, dass a) die portugiesische Atlantikinsel Madeira auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt wurde, nachdem sie zwei Wochen zuvor noch komplett von der Liste der Risikogebiete genommen worden war, b) die seit vielen Monaten gelebte Unterscheidung zwischen Portugal Festland einerseits und portugiesischen Atlantikinseln andererseits aufgegeben wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224211/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29 06 2021 [#224211] Sehr Antragsteller/i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29 06 2021 [#224211]
Datum
6. Juli 2021 07:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung, Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29 06 2021 [#224211] Sehr << Anr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29 06 2021 [#224211]
Datum
8. Juli 2021 22:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre erste Rückmeldung. Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, dass Ihr Haus derzeit mit vielen wichtigen – auch wichtigeren – Fragestellungen konfrontiert ist. Die Nachvollziehbarkeit und die damit verbundene Akzeptanz hoheitlicher Maßnahmen des Staates durch den Bürger ist im Rechtsstaat jedoch ebenfalls nicht unbedeutend. Nachdem Sie Ihre Entscheidung vom 25.06.2021 (-> Madeira = Virusvariantengebiet mit unabdingbarer Quarantäneobliegenheit) nunmehr bereits nach gut einer Woche am 05.07.2021 wieder abgeschwächt haben (-> Madeira = Hochinzidenzgebiet ohne Quarantäneobliegenheit für vollständig geimpfte Personen wie mich), stellen sich mir die bereits formulierten Fragen noch intensiver als zuvor. Staatliches Handeln muss nachvollziehbar begründet sein, insbesondere dann, wenn es in die Rechte der Bürger eingreift. Dass sich viele Bürger – auch ich – auf eine zumindest gewisse Beständigkeit Ihrer Entscheidung vom 11.06.2021 (zumal bei sich kaum verändernden tatsächlichen Verhältnissen auf Madeira) verlassen haben, muss Ihnen bewusst gewesen sein. Ich unterstelle daher nach wie vor, dass Sie die – im Hinblick auf Madeira – komplette und für den Bürger nicht vorherzusehende Kehrtwende mit guter Begründung auf nachvollziehbarer Faktenlage vorgenommen haben und dass sich diese Begründung nebst Erkenntnisquellen dementsprechend auch in Ihrer Entscheidungsdokumentation oder in anderen Dokumenten, etwa in Entscheidungsvorlagen, findet. Da ich nur die Überlassung bereits existierender Unterlagen begehre (namentlich der nach dem 11.06.2021 gewonnenen Erkenntnisse, die die vollständige Kehrtwende nach nur zwei Wochen rechtfertigen, die Entscheidung vom 25.06.2021 mithin tragen und die den zur Entscheidung berufenen Personen bei sachgerechter Entscheidungsfindung daher vorgelegen haben müssen), dürfte mein Antrag im Übrigen auch keinen erheblichen Aufwand verursachen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224211/
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29 06 2021 [#224211] Sehr Antragsteller/in
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29 06 2021 [#224211]
Datum
2. August 2021 07:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer u.a. IFG Anfrage erteile ich folgende Auskunft: Die Einstufung von Staaten, Gebiet…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021 [#224211]
Datum
22. November 2021 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in zu Ihrer u.a. IFG Anfrage erteile ich folgende Auskunft: Die Einstufung von Staaten, Gebieten oder Regionen als Virusvariantengebiete, Hochinzidenzgebiete oder einfache Risikogebiete erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Hierbei ist zu beachten, dass die Lage fortlaufend geprüft wird und es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen kann: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... . Gesamt Portugal, einschließlich der autonomen Regionen Madeira und Azoren, galt vom 29. Juni 2021 bis 6. Juli 2021 als Virusvariantengebiet. Die Einstufung von ganz Portugal basierte auf Erkenntnissen zu Verbreitung der Delta-Variante in Portugal. Aufgrund der deutlichen leichteren Übertragbarkeit der Delta-Variante im Vergleich zur zu diesem Zeitpunkt in Deutschland vorherrschenden Alpha-Variante, galt es den Eintrag der Delta-Variante zumindest zu verzögern. Entsprechend wurde eine Einstufung als Virusvariantengebiet vorgenommen. Dies galt insbesondere vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt noch deutlich niedrigeren Impfquoten. Die portugiesischen Gesundheitsbehörden informierten in ihrer Pressemitteilung vom 20. Juni 2021 über das vermehrte Auftreten der Delta-Variante in Portugal (http://www.insa.min-saude.pt/resultad...) Hiernach habe der Anteil der Delta-Variante im Raum Lissabon / Tejotal etwa 60 %, im der Region Norte 15 % betragen. Für andere Regionen in Portugal konnten auch auf Nachfrage keinen Angaben gemacht werden. Aufgrund der engen Verkehrsverbindungen des portugiesischen Festlands zur Autonomen Region Madeira und der besonderen besorgniserregenden Eigenschaften der Delta-Variante mit vergleichsweise deutlich leichteren Übertragbarkeit, war eine Verbreitung der Delta-Variante auch in der Autonomen Region Madeira als wahrscheinlich anzunehmen. Im Sinne des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes erfolgte daher eine entsprechende Einstufung von ganz Portugal als Virusvariantengebiet. Grundsätzlichen werden neben Angaben von nationalen Behörden und der Weltgesundheitsorganisation auch internationale Genomsequenz-Datenbanken zur Bewertung des Vorkommens von Virusvarianten herangezogen. Hierzu gehören insbesondere die folgenden öffentlich zugängliche Datenbanken und Sequenzanalyse-Instrumente: GISAID (https://www.gisaid.org/hcov19-variants/), CoVariants (https://covariants.org/per-country), covSPECTRUM (https://cov-spectrum.ethz.ch/explore/... PANGO Linages (https://cov-lineages.org/); Nextclade (https://clades.nextstrain.org/results); Outbreak.info (https://outbreak.info/). Eine Unterscheidung nach Staaten, Regionen oder Gebieten wird dann vorgenommen, wenn es signifikant voneinander abweichende Indikatoren zu Inzidenzen und/oder der Verbreitung von Virusvarianten gibt. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine zusammenfassende Darstellung. Mit freundlichen Grüßen