Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Lt. diverser Antworten des RKI auf dieser Plattform ist verantwortlich für die Einstufung von Staaten bzw. Regionen als Risikogebiet / Hochinzidenzgebiet / Virusvariantengebiet u.a. das AA. Ich richte daher folgende Anfrage an Sie:

Gem. Information des RKI vom 11.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira mit Wirkung ab dem 13.06.2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft.

Gem. Information des RKI vom 25.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira (als Teil Portugals) mit Wirkung ab dem 29.06.2021 als Virusvariantengebiet eingestuft. Zugleich wurde die bislang stets vorgenommene Differenzierung zwischen dem portugiesischen Festland einerseits und den portugiesischen Atlantikinseln (Madeira, Azoren) andererseits aufgegeben.

Auf der Homepage des RKI ist ausgeführt:

„Maßgeblich für die Einstufung eines Staates im Ausland als besonderes Risikogebiet aufgrund des Auftretens einer Virusvariante (Virusvariantengebiet) ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht (z.B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist).“

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Sie müssen – ausweislich der zuvor zitierten Voraussetzungen – innerhalb von zwei Wochen (namentlich zwischen dem 11.06. und dem 25.06.) neue Erkenntnisse über „die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt“ auf der Insel Madeira gewonnen haben, die diese Kehrtwende von maximalem Umfang (namentlich: keine Risikostufe am 11.06. / höchste Risikostufe am 25.06.) rechtfertigen.

Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre zwischen dem 11.06.2021 und dem 25.06.2021 gewonnenen (wissenschaftlichen oder sonstigen) Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die dazu geführt haben, dass

a) die portugiesische Atlantikinsel Madeira auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt wurde, nachdem sie zwei Wochen zuvor noch komplett von der Liste der Risikogebiete genommen worden war,

b) die seit vielen Monaten gelebte Unterscheidung zwischen Portugal Festland einerseits und portugiesischen Atlantikinseln andererseits aufgegeben wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    3. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lt. diverser Antworten des…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021 [#224163]
Datum
30. Juni 2021 15:09
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lt. diverser Antworten des RKI auf dieser Plattform ist verantwortlich für die Einstufung von Staaten bzw. Regionen als Risikogebiet / Hochinzidenzgebiet / Virusvariantengebiet u.a. das AA. Ich richte daher folgende Anfrage an Sie: Gem. Information des RKI vom 11.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira mit Wirkung ab dem 13.06.2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Gem. Information des RKI vom 25.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira (als Teil Portugals) mit Wirkung ab dem 29.06.2021 als Virusvariantengebiet eingestuft. Zugleich wurde die bislang stets vorgenommene Differenzierung zwischen dem portugiesischen Festland einerseits und den portugiesischen Atlantikinseln (Madeira, Azoren) andererseits aufgegeben. Auf der Homepage des RKI ist ausgeführt: „Maßgeblich für die Einstufung eines Staates im Ausland als besonderes Risikogebiet aufgrund des Auftretens einer Virusvariante (Virusvariantengebiet) ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht (z.B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist).“ Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Sie müssen – ausweislich der zuvor zitierten Voraussetzungen – innerhalb von zwei Wochen (namentlich zwischen dem 11.06. und dem 25.06.) neue Erkenntnisse über „die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt“ auf der Insel Madeira gewonnen haben, die diese Kehrtwende von maximalem Umfang (namentlich: keine Risikostufe am 11.06. / höchste Risikostufe am 25.06.) rechtfertigen. Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre zwischen dem 11.06.2021 und dem 25.06.2021 gewonnenen (wissenschaftlichen oder sonstigen) Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die dazu geführt haben, dass a) die portugiesische Atlantikinsel Madeira auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt wurde, nachdem sie zwei Wochen zuvor noch komplett von der Liste der Risikogebiete genommen worden war, b) die seit vielen Monaten gelebte Unterscheidung zwischen Portugal Festland einerseits und portugiesischen Atlantikinseln andererseits aufgegeben wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224163/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nachdem Sie Ihre Entscheidung vom 25.06.2021 (-> Madeira = Virusvariantengebiet …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021 [#224163]
Datum
8. Juli 2021 22:21
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nachdem Sie Ihre Entscheidung vom 25.06.2021 (-> Madeira = Virusvariantengebiet mit unabdingbarer Quarantäneobliegenheit) nunmehr bereits nach gut einer Woche am 05.07.2021 wieder abgeschwächt haben (-> Madeira = Hochinzidenzgebiet ohne Quarantäneobliegenheit für vollständig geimpfte Personen wie mich), stellen sich mir die bereits formulierten Fragen noch intensiver als zuvor. Staatliches Handeln muss nachvollziehbar begründet sein, insbesondere dann, wenn es in die Rechte der Bürger eingreift. Dass sich viele Bürger – auch ich – auf eine zumindest gewisse Beständigkeit Ihrer Entscheidung vom 11.06.2021 (zumal bei sich kaum verändernden tatsächlichen Verhältnissen auf Madeira) verlassen haben, muss Ihnen bewusst gewesen sein. Ich unterstelle daher nach wie vor, dass Sie die – im Hinblick auf Madeira – komplette und für den Bürger nicht vorherzusehende Kehrtwende mit guter Begründung auf nachvollziehbarer Faktenlage vorgenommen haben und dass sich diese Begründung nebst Erkenntnisquellen dementsprechend auch in Ihrer Entscheidungsdokumentation oder in anderen Dokumenten, etwa in Entscheidungsvorlagen, findet. Da ich nur die Überlassung bereits existierender Unterlagen begehre (namentlich der nach dem 11.06.2021 gewonnenen Erkenntnisse, die die vollständige Kehrtwende nach nur zwei Wochen rechtfertigen, die Entscheidung vom 25.06.2021 mithin tragen und die den zur Entscheidung berufenen Personen bei sachgerechter Entscheidungsfindung daher vorgelegen haben müssen), dürfte mein Antrag im Übrigen auch keinen erheblichen Aufwand verursachen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224163/
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur wei…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
IFG-Anfrage Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021; Vg. 190-2021
Datum
13. Juli 2021 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie gewünscht übersende ich meine Anschrift. Der Bescheiderteilung wird entgegenges…
An Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021; Vg. 190-2021 [#224163]
Datum
15. Juli 2021 23:30
An
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie gewünscht übersende ich meine Anschrift. Der Bescheiderteilung wird entgegengesehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224163/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Postanschrift. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre A…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
IFG-Anfrage Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021; Vg. 190-2021
Datum
16. Juli 2021 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Postanschrift. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Ihre IFG-Anfrage Einstufung Madeira als Risikogebiet, Vg. 190-2021 Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit dem…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
Ihre IFG-Anfrage Einstufung Madeira als Risikogebiet, Vg. 190-2021
Datum
23. Juli 2021 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit dem Fachreferat teile ich Ihnen mit, dass die Federführung für Ihre Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit liegt. Wenn sie damit einverstanden sind, leite ich Ihre Anfrage zur weiteren Bearbeitung direkt weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage Einstufung Madeira als Risikogebiet, Vg. 190-2021 [#224163] Sehr << Anrede >> an…
An Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage Einstufung Madeira als Risikogebiet, Vg. 190-2021 [#224163]
Datum
27. Juli 2021 22:56
An
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> angesichts Ihrer Mitteilung vom 23.07.2021 beantrage ich, das Verfahren bei Ihrer Behörde zunächst ruhend zu stellen. Eine Weiterleitung an das BMG ist nicht erforderlich, da ich dort einen vergleichbaren Antrag gestellt habe. Sollte dieser sachgerecht beantwortet werden, werde ich die hiesige Anfrage zurückziehen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich das noch nicht tun, da ich mir alle rechtlichen Möglichkeiten (d.h. gegenüber allen drei Ministerien, die lt. RKI die entsprechenden Entscheidungen *gemeinsam* verantworten) erhalten möchte. Ich bitte höflichst um Verständnis für dieses Vorgehen. Es ist mir ein wirklich wichtiges Anliegen, die beantragten Informationen zu erhalten, um zu verstehen, warum man mir - zumal "durchgeimpft" - meinen Jahresurlaub komplett ruiniert hat (ganz zu schweigen vom entstandenen finanziellen Schaden), nachdem zwei Wochen zuvor noch ein völlig anderes Signal gesendet wurde (Madeira kein Risikogebiet mehr), auf das ich mich verlassen habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224163/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage Einstufung Madeira als Risikogebiet, Vg. 190-2021 [#224163] Guten Tag Frau Graf, das BMG hat…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage Einstufung Madeira als Risikogebiet, Vg. 190-2021 [#224163]
Datum
28. November 2021 12:04
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Graf, das BMG hat meine Parallelanfrage beantwortet. Ich sehe damit auch diesen Vorgang als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224163/