Eintritt Altersrente
Anfrage an:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
ich habe ab 06/2020 Anspruch auf Altersrente, sogenannte 63er Regel.
Mit meinen Arbeitsgeber habe ich abgeklärt, dass ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.01.2021 kündige.
der Beginn der Altersrente soll zum 01.12.2020 erfolgen.
Mein Bruttolohn für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 liegt unterhalb der jährlichen Dazuverdienstgrenze als Rentner.
Gibt es da von Seiten der Rentenversicherung irgendwelche Bedenken? Ist das möglich.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum9. Januar 2020
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11. Februar 2020
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