Eintritt Altersrente

ich habe ab 06/2020 Anspruch auf Altersrente, sogenannte 63er Regel.
Mit meinen Arbeitsgeber habe ich abgeklärt, dass ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.01.2021 kündige.
der Beginn der Altersrente soll zum 01.12.2020 erfolgen.
Mein Bruttolohn für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 liegt unterhalb der jährlichen Dazuverdienstgrenze als Rentner.
Gibt es da von Seiten der Rentenversicherung irgendwelche Bedenken? Ist das möglich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe ab 06/2020…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eintritt Altersrente [#173776]
Datum
9. Januar 2020 21:25
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe ab 06/2020 Anspruch auf Altersrente, sogenannte 63er Regel. Mit meinen Arbeitsgeber habe ich abgeklärt, dass ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.01.2021 kündige. der Beginn der Altersrente soll zum 01.12.2020 erfolgen. Mein Bruttolohn für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 liegt unterhalb der jährlichen Dazuverdienstgrenze als Rentner. Gibt es da von Seiten der Rentenversicherung irgendwelche Bedenken? Ist das möglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173776 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
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Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Eingangsbestätigung der Mail: Eintritt Altersrente [#173776]
Datum
10. Januar 2020 07:28
Status
Warte auf Antwort
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