Einweisung und Lehrgang Betreuungskombi 2.0

-Dokumente zu vorgeschriebenen oder empfohlenen Lehrgängen, Einweisungen oder Unterweisungen für den Fahrzeugtyp Betreuungskombi 2.0 oder auf dem Fahrzeug vorhandenen Einzelsysteme
-Dokumente zu eventuell nötigen Wiederholungsunterweisungen
-Dokumente zur Rechtsgrundlage von beschriebenen Lehrgängen/Einweisungen/Unterweisungen
-Lehrgangsunterlagen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -D…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einweisung und Lehrgang Betreuungskombi 2.0 [#302509]
Datum
8. März 2024 19:25
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Dokumente zu vorgeschriebenen oder empfohlenen Lehrgängen, Einweisungen oder Unterweisungen für den Fahrzeugtyp Betreuungskombi 2.0 oder auf dem Fahrzeug vorhandenen Einzelsysteme -Dokumente zu eventuell nötigen Wiederholungsunterweisungen -Dokumente zur Rechtsgrundlage von beschriebenen Lehrgängen/Einweisungen/Unterweisungen -Lehrgangsunterlagen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302509/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag Einweisung und Lehrgang Betreuungskombi 2.0 [#302509]
Datum
21. März 2024 07:53
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen folgende Informationen geben: Ich verweise auf den gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – III B 2 - 21-31/2010-, d. Innenministeriums – 73 – 52.07.01 (siehe www.recht.nrw.de<http://www.recht.nrw.de>) - u. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie – III 8-0713.2.6.2/1 - v. 5.3.2004 Erlass Ausrüstung und Verwendung von Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) und von Warnvorrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) an Einsatzkraftfahrzeugen der Feuerwehren, der Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Rettungsdienstes. Dort verweise ich insbesondere auf Nr. 2.5.: Einsatzkraftfahrzeuge dürfen nur durch zuverlässige Kraftfahrzeugführer geführt werden. Die Kraftfahrzeugführer sind jährlich mindestens einmal im Rahmen der Kraftfahrerfortbildung über die Voraussetzungen und das Verhalten beim Fahren von Einsatzkraftfahrzeugen unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn - insbesondere über die Bedeutung der §§ 35 und 38 StVO - ausreichend zu belehren. Die Kraftfahrzeugführer sollen nach Abschluss des Unterrichts durch Unterschrift bestätigen, dass sie belehrt wurden. Die Träger des Feuerschutzes, der Gefahrenabwehr, des Rettungsdienstes und die freiwilligen Hilfsorganisationen führen hierüber einen Nachweis. Die freiwilligen Hilfsorganisationen haben jährlich einmal den Nachweis den nach § 18 Abs. 1 FSHG zuständigen Hauptverwaltungsbeamten vorzulegen. Die Bezirksregierung ist zur Überprüfung berechtigt. Ich weise darauf hin, dass das FSHG durch das BHKG abgelöst wurde. Der Regelungsinhalt des § 18 FSHG geht in § 18 BHKG auf. Weitere Unterweisungen / Lehrgänge sind grdsl. nicht explizit vorgeschrieben. Es gelten jedoch die allgemeinen Regelungen des Verkehrsrechts. Weitergehende Regelungen der jeweiligen verwaltenden Stelle bzgl. der ihr obliegenden Unternehmenspflichten bleiben hiervon ebenfalls unberührt und können nicht beeinflusst werden. Weitere Erlassreglungen seitens des Innenministeriums bestehen nicht. Erlassregelungen des für Verkehr zuständigen Ministeriums werden durch mich weder verändert, noch aufgehoben. Gleiches gilt für Erlassregelungen anderer Ministerien. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre umfassende Rückmeldung. Hiermit erweitere ich meine Infor…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag Einweisung und Lehrgang Betreuungskombi 2.0 [#302509]
Datum
21. März 2024 11:02
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre umfassende Rückmeldung. Hiermit erweitere ich meine Informationsanfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz wie folgt: 1. Ich ersuche um direkte Übermittlung der Dokumente (des Herstellers) des BtKombi 2.0, die dessen Bedienung und Nutzung erläutern. 2. Ich bitte darum, mir die Unterlagen zur Herstellerunterweisung zuzusenden. 3. Ich bitte um die Zusendung weiterer fahrzeugspezifischer Dokumentationen, die die technische Ausstattung, Ausrüstung sowie Details zum Aufbau bzw. Ausbau des Fahrzeugs beschreiben. 4. Ich ersuche um Übermittlung der ursprünglichen Fahrzeug-Ausschreibung und aller Dokumente, die Änderungen hierzu festhalten. 5. Sofern vorhanden, bitte ich um Zusendung von Informationen und Dokumenten zu eventuellen neuen Versionen der Ausschreibung, insbesondere wenn eine Aktualisierung bereits in Planung ist bzw. durchgeführt wurde. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302509/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag Einweisung und Lehrgang Betreuungskombi 2.0 [#302509]
Datum
3. April 2024 06:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 21.03.2024. Zunächst darf ich folgendes vorausschicken: Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen (hier: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen) Anspruch zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffung nicht vorhandener Informationen ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus kann der Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller die Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann (§ 5 Absatz 4 IFG NRW). Zu Ihren Fragen: 1. Ich ersuche um direkte Übermittlung der Dokumente (des Herstellers) des BtKombi 2.0, die dessen Bedienung und Nutzung erläutern. 2. Ich bitte darum, mir die Unterlagen zur Herstellerunterweisung zuzusenden. 3. Ich bitte um die Zusendung weiterer fahrzeugspezifischer Dokumentationen, die die technische Ausstattung, Ausrüstung sowie Details zum Aufbau bzw. Ausbau des Fahrzeugs beschreiben. 4. Ich ersuche um Übermittlung der ursprünglichen Fahrzeug-Ausschreibung und aller Dokumente, die Änderungen hierzu festhalten. 5. Sofern vorhanden, bitte ich um Zusendung von Informationen und Dokumenten zu eventuellen neuen Versionen der Ausschreibung, insbesondere wenn eine Aktualisierung bereits in Planung ist bzw. durchgeführt wurde. zu 1.: Die Informationen sind öffentlich im Internet zu finden. (s.o., § 5 Abs. 4 IFG NRW). zu 2.: Die Informationen liegen hier nicht vor. (s.o. § 4 Abs. 2 IFG NRW). zu 3.: Die Informationen sind öffentlich im Internet zu finden. (s.o., § 5 Abs. 4 IFG NRW). zu 4.: Die Informationen liegen hier nicht vor. (s.o. § 4 Abs. 2 IFG NRW). zu 5.: Die Informationen liegen hier nicht vor. (s.o. § 4 Abs. 2 IFG NRW). Mit freundlichen Grüßen