Einwohnerzahlen & Ortsteilgrenze

1. Die Einwohnerzahl des Ortsteils Lüttelbracht
2. Die Einwohnerzahl des Ortsteils Heidhausen
3. Die Einwohnerzahl des Ortsteils Genholt
4. Die Einwohnerzahl des Ortsteils Genrohe
5. Den Verlauf der Ortsteilgrenze zwischen den Ortsteilen Lüttelbracht und Genholt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Brüggen Details
Von
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Betreff
Einwohnerzahlen & Ortsteilgrenze [#172428]
Datum
19. Dezember 2019 11:24
An
Kommunalverwaltung Brüggen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Einwohnerzahl des Ortsteils Lüttelbracht 2. Die Einwohnerzahl des Ortsteils Heidhausen 3. Die Einwohnerzahl des Ortsteils Genholt 4. Die Einwohnerzahl des Ortsteils Genrohe 5. Den Verlauf der Ortsteilgrenze zwischen den Ortsteilen Lüttelbracht und Genholt
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172428 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Brüggen
Ihre Anfrage zu Einwohnerzahlen und Ortsteilgrenzen (IFG NRW) Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ih…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Ihre Anfrage zu Einwohnerzahlen und Ortsteilgrenzen (IFG NRW)
Datum
20. Dezember 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.12.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. In der Sache möchte ich Ihnen heute folgende Zwischenmitteilung zukommen lassen: Mit Ihrer Anfrage möchten Sie die Einwohnerzahlen der "Ortsteile" Lüttelbracht, Heidhausen, Genholt und Genrohe erfahren und über den Verlauf der "Ortsteilgrenze" zwischen den Ortsteilen Lüttelbracht und Genholt informiert werden. Der "Ortsteil" ist kein feststehender, klar definierter Begriff, sondern durch Auslegung zu konkretisieren. In Anlehnung an den in § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) verwendeten Begriff des Ortsteils ist eine organische Siedlungsstruktur erforderlich, die "ein gewisses Gewicht besitzt". Notwendig und zur Präzisierung Ihrer Anfrage ist es also, dass wir uns über die genaue Abgrenzung der von Ihnen genannten Bereiche verständigen. Eine einfache Abfrage der Datenbanken mit z.B. Straßennamen wird dabei vermutlich nicht ausreichen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass Sie sich in nach dem Jahreswechsel mit mir bzw. Frau Beckers (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, 02163-5701143) in Verbindung setzen. Es dürfte dann zielführend sein, wenn wir gemeinsam den Gemeindeplan sichten und Ihre Anfrage konkretisieren. Die aktuellen Einwohnerzahlen zu den dann beschriebenen Ortslagen bzw. Straßen lassen sich in der Folge recht zügig und aktuell ermitteln. Ausgeschlossen ist auch nicht, dass die bereits existierende Wahlbezirkseinteilung der Burggemeinde (mit den jeweiligen Werten) vielleicht im Sinne Ihrer Anfrage schon ausreicht. Ich hoffe, Ihnen hiermit vorerst gedient zu haben und wünsche ein frohes Fest, einen schönen Jahreswechsel und alles Gute für 2020. Freundliche Grüße
Kommunalverwaltung Brüggen
Anfrage zu Einwohnerzahlen und Ortsteilgrenzen Guten Tag Herr Antragsteller/in, in meiner Zwischenmitteilung vom …
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Anfrage zu Einwohnerzahlen und Ortsteilgrenzen
Datum
28. Januar 2020 13:07
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, in meiner Zwischenmitteilung vom 20.12.2019 hatte ich Ihnen vorab einige Informationen zu Ihrer Anfrage zukommen lassen. Gleichzeitig hatte ich angeboten, dass Sie sich nach dem Wechsel wieder bei uns melden. Wie Sie vielleicht verfolgt haben, haben wie mittlerweile aus rechtlichen Gründen die Wahlbezirkseinteilung teilweise überarbeitet. Aus diesem Grunde liegen uns für die von Ihnen angesprochenen Ortsteile bzw. Straßenzüge aktuelle Werte vor. Wenn Sie diese Zahlen noch benötigen, setzen Sie sich doch bitte mit mir oder meiner Kollegin Beckers (02163-5701143, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) in Verbindung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu Einwohnerzahlen und Ortsteilgrenzen [#172428] Sehr [geschwärzt], Um die Frage konkretisieren zu kön…
An Kommunalverwaltung Brüggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Einwohnerzahlen und Ortsteilgrenzen [#172428]
Datum
29. Januar 2020 16:39
An
Kommunalverwaltung Brüggen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Um die Frage konkretisieren zu können, muss ich erst wissen, wo die Grenze zwischen Genholt und Lüttelbracht verläuft. Wenn man von Bracht aus über die B221 nach Lüttelbracht fahren möchte, betritt man die Ortschaft Genholt (Laut Ortsschild). Wenn man dort nach Lüttelbracht abbiegt, sieht man nirgends auf der Genholter Straße ein Schild, das einem mitteilt, dass man Genholt verlassen hat und Lüttelbracht betreten hat. Selbiges gilt auch, wenn man über die selben Straßen Lüttelbracht wieder verlassen will - die Grenze der beiden Teile der Gemeinde ist nicht mit Schildern ausgestattet. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 172428 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Brüggen
Ihre Anfrage vom 19.12.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in gerne komme ich…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.12.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
3. Februar 2020 18:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne komme ich heute auf Ihre Anfrage vom 19.12.2019 zurück, die Sie nach meiner Zwischenmitteilung vom 20. Dezember 2019 per Mail vom 29. Januar 2020 konkretisiert haben. Mit Ihrer Anfrage möchten Sie die Einwohnerzahlen der "Ortsteile" Lüttelbracht, Heidhausen, Genholt und Genrohe erfahren und über den Verlauf der "Ortsteilgrenze" zwischen den Ortsteilen Lüttelbracht und Genholt informiert werden. Die von Ihnen angesprochenen Honschaften Genholt und Lüttelbracht gehören zum Ortsteil Brüggen. Es gibt keine gemeindlich festgelegte Grenze zwischen den Honschaften Genholt und Lüttelbracht. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass sich der Namenswechsel dieser Honschaften aufgrund einer gewachsenen und gelebten Siedlungsstruktur (und aus altem Kartenmaterial ablesbar) in Höhe des Wirtschaftsweges vor der Kirche in Lüttelbracht vollzieht. Erkennbar wird dies u.a. auch durch die Bezeichnung des Kirchengebäudes und des gemeindlichen Kindergartens. Die Genholter Straße gehört damit zu beiden Honschaften. Das Anbringen von Verkehrszeichen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen hier nicht erforderlich. Weder ist ein solcher Schritt aus Gründen der Orientierung notwendig, noch handelt es sich hier um eine freie Strecke zwischen zwei Ortsteilen/Honschaften. Zuständige Behörde wäre im Übrigen das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen. Ihrem Ansinnen entsprechend habe ich die gemeindlichen Straßen den Honschaften zugeordnet und mit Einwohnerzahlen versehen: Genholt STRASSE EINWOHNER Brachter Straße 176 St. Barbara Straße (Nr. 1-16) 16 Teilstück Genholter Str. 287 bis Wirtschaftsweg vor der Kirche Summe 479 Lüttelbracht STRASSE EINWOHNER restl. Teilstück Genholter Str. 129 Lüttelbrachter Str. 424 Summe 553 Genrohe STRASSE EINWOHNER Am Flitz 52 Am Heidkamp 25 Genroher Str. 69 Summe 146 Heidhausen STRASSE EINWOHNER Heidhausen 319 Heidhausener Str. 116 Heide 56 Bass 14 Summe 505 Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage damit ausführlich und abschließend beantwortet ist. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#172428] Sehr geehrteAntragsteller/in Vi…
An Kommunalverwaltung Brüggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#172428]
Datum
6. Februar 2020 14:34
An
Kommunalverwaltung Brüggen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich Lüttelbracht, Genholt und Heidhausen betrachte ich die Anfrage als erledigt. Bezüglich Genrohe habe ich noch Fragen. In der Nähe des Genroher Kreisverkehrs sind auf der Boisheimer Straße (Ab Nr 47 bis Kreisverkehr) und der Amerner Straße Häuser auf der Karte zu sehen, die in Ihrer Einwohnerzahlauflistung nicht vorkommen. Wie viele Einwohner wohnen in dem Teilgebiet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172428

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Kommunalverwaltung Brüggen
AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#172428] Hallo Antragsteller/in Sie hab…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#172428]
Datum
6. Februar 2020 15:46
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in Sie haben Glück: in Vorbereitung des Wahlausschusses am 11.02.2020 habe ich gerade die Zahlen aus der Wahlbezirkseinteilung zur Hand und kann insofern direkt antworten: Boisheimer Straße ab Haus-Nr. 47 55 Einwohner Amerner Straße 16 Einwohner Ich hoffe, Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben. Erlauben Sie mir an dieser Stelle ergänzend folgenden Hinweis: bei Anfragen zu statistischen Daten - wie bei Ihrer Anfrage zu Geholt, Lüttelbracht usw. - wäre es sehr sinnvoll, wenn man direkt und "live" Kartenmaterial verwenden kann. Ich kann deshalb nur meine Empfehlung wiederholen, dass Sie im Wiederholungsfall von der Möglichkeit Gebrauch machen, persönlich hier zu erscheinen; das erspart unnötigen Aufwand. Freundliche Grüße