Einzelfallanträge zur Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers 2021

-Anzahl der Anträge gruppiert nach Eingänge, Ablehnung, Genehmigung/Freigaben inkl. der genehmigten Mengen zur Entnahme sowie der Angabe privat, Gewerbe, Industrie öder ähnliche Merkmale

Quelle: https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Amtsblatt/2021/Amtsblatt_23_21.pdf

Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben sind.

Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einzelfallanträge zur Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers 2021 [#252055]
Datum
24. Juni 2022 11:49
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Anzahl der Anträge gruppiert nach Eingänge, Ablehnung, Genehmigung/Freigaben inkl. der genehmigten Mengen zur Entnahme sowie der Angabe privat, Gewerbe, Industrie öder ähnliche Merkmale Quelle: https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Amtsblatt/2021/Amtsblatt_23_21.pdf Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben sind. Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 252055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252055/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Brandenburg an der Havel
Ihre Anfrage zur Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung de…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Ihre Anfrage zur Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers 2021 [#252055]
Datum
27. Juni 2022 09:36
Status
Warte auf Antwort
kathleengarz.vcf
344 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> stand Heute sind zur Allgemeinverfügung ( https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Amtsblatt/2021/Amtsblatt_23_21.pdf ) zwei Anträge auf Ausnahme bei uns eingegangen. Beide Anträge wurden unter Auflagen positiv bewertet. Antrag 1 Eingang am 22.06.2022 Privatperson Ausnahme für die Bewässerung von einer geringen Anzahl an Nutzpflanzen im Kleingarten. Die Bewässerung ist in der Zeit zwischen 09:00 Hr bis 10:30 Uhr zielgerichtet im Wurzelbereich gestattet. Eine Flächenhafte Beregnung ist nicht gestattet. Antrag 2 Eingang am 24.06.2022 öffentliche Institution Ausnahme zur Bewässerung von Hecken, Sträuchern und Rabatten in der Zeit zwischen 07 bis 10 Uhr und 15 bis 19 Uhr mittel Tröpfchenbewässerung gestattet. Dient dem Zweck, dass Abserben durch Trockenheit zu verhindern. Flächenbewässerung nur unter Auflagen mögliche, sofern keine andere technische Alternative zur Verfügung steht. Diese muss sich an den Zeiten der Allgemeinverfügung orientieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zur Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkun…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers 2021 [#252055]
Datum
27. Juni 2022 14:16
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Auskunft zum Zeitraum 2022. Ggf. war es missverständlich von mir angefragt, jedoch bat ich um die Auskunft für das Kalenderjahr 2021. (Siehe Betreff der Email) Im besonderen bat ich um Angaben zu genehmigten Mengen der Entnahme. Wird ein derartiges Kriterium ggf. inkl. Fläche festgelegt? Können Sie ggf. dies nachreichen? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 252055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252055/

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Stadt Brandenburg an der Havel
Antw: AW: Ihre Anfrage zur Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einsch…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Antw: AW: Ihre Anfrage zur Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers 2021 [#252055]
Datum
29. Juni 2022 08:25
Status
Warte auf Antwort
kathleengarz.vcf
344 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> im Jahr 2021 waren es 2 ähnlich gelagerte Fälle. Entnahmemengen wurden nicht festgelegt. Mit freundlichen Grüßen