Einzelisolation von vollständig geimpften und negativ getesteten Bewohnern einer sationären Einrichtung.

Sehr << Antragsteller:in >>
auf welcher Gesetzesgrundlage wird eine Zimmerquarantäne bei einem Coronaausbruch in einer stationären Pflegeeinrichtung angeordnet - für Bewohner, die vollständig geimpft und mit einem PCR-Test negativ getestet worden sind? Ist es zulässig und gängiges Prozedere , das diese Personengruppe isoliert wird und der psychische Zustand dieser Bewohner einfach ignoriert wird?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr Antragste…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einzelisolation von vollständig geimpften und negativ getesteten Bewohnern einer sationären Einrichtung. [#238195]
Datum
20. Januar 2022 12:24
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr Antragsteller/in auf welcher Gesetzesgrundlage wird eine Zimmerquarantäne bei einem Coronaausbruch in einer stationären Pflegeeinrichtung angeordnet - für Bewohner, die vollständig geimpft und mit einem PCR-Test negativ getestet worden sind? Ist es zulässig und gängiges Prozedere , das diese Personengruppe isoliert wird und der psychische Zustand dieser Bewohner einfach ignoriert wird? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238195/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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