Einzelpläne Entwurf Haushalt 2023

Den gesamten Entwurf für den Bundeshaushalt 2023, der auch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Online zu finden ist lediglich ein grober Entwurf. Bitte senden Sie mir den gesamten Entwurf zu, der auch die Einzelpläne mit Kapiteln und Titelgruppen enthält

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den gesamten Entw…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Einzelpläne Entwurf Haushalt 2023 [#253538]
Datum
18. Juli 2022 17:12
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den gesamten Entwurf für den Bundeshaushalt 2023, der auch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Online zu finden ist lediglich ein grober Entwurf. Bitte senden Sie mir den gesamten Entwurf zu, der auch die Einzelpläne mit Kapiteln und Titelgruppen enthält
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 253538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253538/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium der Finanzen
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 18. Juli 2022 wendeten Sie sich über das Internetportal www.f…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
5. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1000,8 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 18. Juli 2022 wendeten Sie sich über das Internetportal www.fragdenstaat.de an das BMF und stellten nachfolgenden Antrag nach dem IFG: Sie bitten um Zusendung des „gesamten Entwurf für den Bundeshaushalt 2023, der auch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde ... Bitte senden Sie mir den gesamten Entwurf zu, der auch die Einzelpläne mit Kapiteln und Titelgruppen enthält". Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I. Ihren Antrag lehne ich bis auf den nachstehenden Hinweis ab. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I. Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Nach§ 9 Absatz 3 IFG kann ein Antrag jedoch abgelehnt werden, wenn die gewünschten Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen vom Antragsteller selbst beschafft werden können. Die von Ihnen gewünschten Informationen sind im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003100.pdf abrufbar und sind somit öffentlich zugänglich.