Einzelseite S. 15 Lärmgutachten Bergisch-Gladbacher-Straße

Auf der Bergisch-Gladbacher-Straße in Köln wurde aus Lärmschutzgründen Tempo 30 angeordnet. In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von CDU, SPD und Herrn Tücks im BV9 ist die Rede von einem Lärmgutachten, welches in Verbindung mit der Reduzierung des Tempolimits steht. (vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=791184)

Bitte senden Sie mir die 15. Seite dieses Lärmgutachtens zu. Bevorzugt per Email.

Ergebnis der Anfrage

Das Gutachten, inkl. der von mir erfragten Seite 15 ist hier zu finden: https://fragdenstaat.de/dokumente/11816…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Einzelseite S. 15 Lärmgutachten Bergisch-Gladbacher-Straße [#224046]
Datum
27. Juni 2021 23:23
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Bergisch-Gladbacher-Straße in Köln wurde aus Lärmschutzgründen Tempo 30 angeordnet. In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von CDU, SPD und Herrn Tücks im BV9 ist die Rede von einem Lärmgutachten, welches in Verbindung mit der Reduzierung des Tempolimits steht. (vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=791184) Bitte senden Sie mir die 15. Seite dieses Lärmgutachtens zu. Bevorzugt per Email.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 224046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224046/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Marcel Langner
Sehr << Anrede >> für meine Informationsfreiheitsanfrage „Einzelseite S. 15 Lärmgutachten Bergisch-Gl…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Einzelseite S. 15 Lärmgutachten Bergisch-Gladbacher-Straße [#224046]
Datum
30. Juli 2021 16:51
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für meine Informationsfreiheitsanfrage „Einzelseite S. 15 Lärmgutachten Bergisch-Gladbacher-Straße“ vom 27.06.2021 (#224046) konnte ich von Ihnen noch keine Antwort verzeichnen. Meiner Rechnung nach ist die gesetzliche Frist nun überschritten. Einen Grund für ein Hindernis in Ihrer Behörde kann ich derzeit nicht erkennen. Personalmangel durch Unterbesetzung, Urlaub, Krankheit ist nach gefestigter Rechtssprechung regelmäßig kein zureichender Grund für Verzögerungen (Einfluss-/Organisationsbereich der Behörde). Ich verweise ebenso auf §75 VwGO. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 224046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224046/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>