Einzugsgebiete 2021/2022

-Einzugsgebiete der Grundschulen in Kreuzberg für das Schuljahr 2021/2022
-Unterlagen aus denen die Entscheidungsprozesse hervorgehen die zu der Einteilung geführt haben
-Vermerke an Unterlagen aus denen der Entscheidungsprozess hervorgeht.
-Dokumente aus denen die Entfernung von neuen Bauprojekten zu den Umliegenden Schulen hervorgeht, besonders bezogen auf das Neubaugebiet Möckernkiez

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
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Mario Burkhardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Einzugsgebiete 2021/2022 [#199012]
Datum
1. Oktober 2020 11:02
An
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Einzugsgebiete der Grundschulen in Kreuzberg für das Schuljahr 2021/2022 -Unterlagen aus denen die Entscheidungsprozesse hervorgehen die zu der Einteilung geführt haben -Vermerke an Unterlagen aus denen der Entscheidungsprozess hervorgeht. -Dokumente aus denen die Entfernung von neuen Bauprojekten zu den Umliegenden Schulen hervorgeht, besonders bezogen auf das Neubaugebiet Möckernkiez
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 199012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199012/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Burkhardt, Ihre Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft ist eingegangen und wird zuständig…
Von
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Einzugsgebiete 2021/2022 [#199012]
Datum
1. Oktober 2020 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Burkhardt, Ihre Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft ist eingegangen und wird zuständigkeitshalber von mir bearbeitet. Sie haben Akteneinsicht bzw. Akteneinsicht zu folgenden Punkten beantragt: -Einzugsgebiete der Grundschulen in Kreuzberg für das Schuljahr 2021/2022 -Unterlagen aus denen die Entscheidungsprozesse hervorgehen die zu der Einteilung geführt haben -Vermerke an Unterlagen aus denen der Entscheidungsprozess hervorgeht. -Dokumente aus denen die Entfernung von neuen Bauprojekten zu den Umliegenden Schulen hervorgeht, besonders bezogen auf das Neubaugebiet Möckernkiez Die aktuellen Einschulbereiche stehen Ihnen frei zugänglich über folgenden Link zur Verfügung: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schule/artikel.162441.php Weitere Unterlagen liegen diesbezüglich nicht vor. Die erbetenen Dokumentationen zum vierten Spiegelstrich gibt es nicht. Das Schul- und Sportamt erhebt keine entsprechenden Daten. Neubauprojekte werden in bestehenden Einschulbereichen realisiert und in der Regel der bereits zuständigen Grundschule versorgt. Sofern dies kapazitär nicht möglich ist erfolgt ein Neuzuschneidung der Einschulbereiche. Dies ist für das Schuljahr 2021/22 nicht erfolgt. Aufgrund des geringen Aufwandes werden keine Kosten erhoben. Den Vorgang sehe ich damit als erledigt an. Mit freundlichem Gruß
Mario Burkhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die super schnelle Bearbeitung meiner Anfrage. Ist derzeit …
An Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Einzugsgebiete 2021/2022 [#199012]
Datum
1. Oktober 2020 12:41
An
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die super schnelle Bearbeitung meiner Anfrage. Ist derzeit abzusehen das die Einzugsgebiete (2018/2019) die verlinkt wurden im angefragt Zeitraum bestand haben werden? Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 199012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199012/

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Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Burkhardt, ja, die hinterlegten Einschulbereiche 18/19 gelten für 21/22. Mit freundlichem Gr…
Von
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Einzugsgebiete 2021/2022 [#199012]
Datum
1. Oktober 2020 12:50
Status
Sehr geehrter Herr Burkhardt, ja, die hinterlegten Einschulbereiche 18/19 gelten für 21/22. Mit freundlichem Gruß