Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
amtliche Informationen, aus denen hervorgeht, wie die Entwicklung von Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn sich in den letzten 5 Jahren aus Sicht der Bundespolizei entwickelt hat.
Zur Eingrenzung der Anfrage interessieren mich im besonderen verfügbare Erkenntnisse aus den "Buntmetallgipfeln", falls diese in den letzten 5 Jahren stattgefunden haben, so wie der Bundespolizei bekannte Anzahl an Fällen, Erkenntnisse über Mengengröße und Zusammensetzung des erbeuteten Materials und Aufklärungsquoten bei der Bekämpfung des Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn, so wie amtliche Informationen aus denen hervorgeht, ob und welche Maßnahmen zur Verhinderung und/oder Rückverfolgung von Eisen- und Buntmetalldiebstahl besonders effektiv zur Aufklärung und Festnahme von Einzel-Tätern oder möglichen professionellen Tätergruppierungen beigetragen haben (z.B. unsichtbare DNA-Markierung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Falls absehbar der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen für eine einfache Auskunft übersteigt, wäre es nett, wenn Sie mir mitteilen könnten, welchen Umfang an Informationen man kostenfrei erhalten könnte, damit ich die Anfrage ggf. entsprechend einschränken kann.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum10. April 2023
-
13. Mai 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!