Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

amtliche Informationen, aus denen hervorgeht, wie die Entwicklung von Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn sich in den letzten 5 Jahren aus Sicht der Bundespolizei entwickelt hat.

Zur Eingrenzung der Anfrage interessieren mich im besonderen verfügbare Erkenntnisse aus den "Buntmetallgipfeln", falls diese in den letzten 5 Jahren stattgefunden haben, so wie der Bundespolizei bekannte Anzahl an Fällen, Erkenntnisse über Mengengröße und Zusammensetzung des erbeuteten Materials und Aufklärungsquoten bei der Bekämpfung des Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn, so wie amtliche Informationen aus denen hervorgeht, ob und welche Maßnahmen zur Verhinderung und/oder Rückverfolgung von Eisen- und Buntmetalldiebstahl besonders effektiv zur Aufklärung und Festnahme von Einzel-Tätern oder möglichen professionellen Tätergruppierungen beigetragen haben (z.B. unsichtbare DNA-Markierung).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Falls absehbar der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen für eine einfache Auskunft übersteigt, wäre es nett, wenn Sie mir mitteilen könnten, welchen Umfang an Informationen man kostenfrei erhalten könnte, damit ich die Anfrage ggf. entsprechend einschränken kann.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: amtliche Informationen, aus denen her…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn [#275393]
Datum
10. April 2023 21:06
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: amtliche Informationen, aus denen hervorgeht, wie die Entwicklung von Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn sich in den letzten 5 Jahren aus Sicht der Bundespolizei entwickelt hat. Zur Eingrenzung der Anfrage interessieren mich im besonderen verfügbare Erkenntnisse aus den "Buntmetallgipfeln", falls diese in den letzten 5 Jahren stattgefunden haben, so wie der Bundespolizei bekannte Anzahl an Fällen, Erkenntnisse über Mengengröße und Zusammensetzung des erbeuteten Materials und Aufklärungsquoten bei der Bekämpfung des Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn, so wie amtliche Informationen aus denen hervorgeht, ob und welche Maßnahmen zur Verhinderung und/oder Rückverfolgung von Eisen- und Buntmetalldiebstahl besonders effektiv zur Aufklärung und Festnahme von Einzel-Tätern oder möglichen professionellen Tätergruppierungen beigetragen haben (z.B. unsichtbare DNA-Markierung). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Falls absehbar der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen für eine einfache Auskunft übersteigt, wäre es nett, wenn Sie mir mitteilen könnten, welchen Umfang an Informationen man kostenfrei erhalten könnte, damit ich die Anfrage ggf. entsprechend einschränken kann. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275393/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn“ vom 10.04.2023 (#2753…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn [#275393]
Datum
17. Mai 2023 05:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn“ vom 10.04.2023 (#275393) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Ich wollte einfach mal höflich nach dem Sachstand fragen. Vielen Dank für ihre Zeit und Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> die Anfrage wurde an das Bundespolizeipräsidium gestellt. Bitte wenden Sie…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn [#275393]
Datum
17. Mai 2023 07:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Anfrage wurde an das Bundespolizeipräsidium gestellt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Nachfrage direkt dorthin. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn“ [#275393]
Datum
17. Mai 2023 13:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/275393/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde die gesetzlichen Fristen nach §7 Abs. 5 IFG missachtet und auch keinerlei Bemühungen unternommen hat, mich über einen plausiblen Grund für eine Fristverlängerung oder längere Bearbeitungszeit zu informieren. Auch eine E-Mail an das BMI vom 17.05.2023, wo höflich um den Sachstand gebeten wird und in dessen Haus die Bundespolizei als Behörde geführt wird, brachte keinerlei Besserung. Offensichtlich sieht man sich im Justiziariat des BMI auch nicht in der Lage, unkompliziert, vermittelnd einzugreifen, wenn geltendes Recht in einer vom BMI geführten Behörde missachtet wird. Ich finde das als Bürger bedenklich. §7 Abs. 5 IFG ist ja keine "kann" oder "vielleicht" Regelung, sondern ein klar definierter Auftrag des Gesetzgebers. Bitte klären Sie doch im Zuge der Vermittlung beratend sowohl das BMI als auch das Bundespolizeipräsidium einmal freundlich darüber auf, dass Sie eine besondere Vorbildfunktion haben, sich auch an geltendes Recht zu halten und dass ich als Antragsteller sehr enttäuscht darüber bin, wie dort mit Bürgerrechten nach IFG umgegangen wird. Vielen Dank für ihre Zeit und Vermittlungsbemühungen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 275393.pdf Anfragenr: 275393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275393/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Mai 2023 11:05
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich teile im Vermittlungsverfahren Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] mit, dass das Bundespolizeipr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Eisen- und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn“ [#275393] # [geschwärzt] II#[geschwärzt] [#275393]
Datum
27. Mai 2023 09:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich teile im Vermittlungsverfahren Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] mit, dass das Bundespolizeipräsidium den von mir gestellten Antrag zufriedenstellend beantwortet und die ersuchten Informationen kostenfrei zusammen mit einem Bescheid postalisch übermittelt hat. Ich bedanke mich herzlich für ihre Zeit und Vermittlungsbemühungen in der Angelegenheit. Von meiner Seite kann das Vermittlungsverfahren als erfolgreichen abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 275393 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Eisen-und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn Das Bundespolizeipr…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Eisen-und Buntmetalldiebstahl bei der Bahn
Datum
27. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Das Bundespolizeipräsidium hat eine statistische Auswertung zum Phänomenbereich "Buntmetalldiebstahl" übersandt, aus der folgende Dinge hervorgehen: 1. In den letzten 5 Jahren gab es keinen Buntmetallgipfel seitens des Bundespolizeipräsidiums. Daher können auch keine Erkenntnisse aus diesen übermittelt werden. 2. Bei der Bahn wurden im Jahr 2022 so viele Metalle gestohlen (682.228 Kilogramm) wie in den Jahren 2019 - 2021 zusammen (659.326 Kilogramm), wobei es die Täter im Jahr 2022 insbesondere auf Stahl (531.712 Kilogramm) und Kupfer (110.643 Kilogramm) abgesehen hatten. 3. Die Aufklärungsquote liegt zwischen 8,4% (2020) und 14,2% (2022). Informationen, welche Maßnahmen zur Verhinderung und/oder Rückverfolgung von Eisen- und Buntmetalldiebstahl besonders effektiv zur Aufklärung beigetragen haben, hat das Bundespolizeipräsidium nicht übermittelt. Ich bitte daher hier Lesende auch nicht zu spekulieren. Da diese Informationen wahrscheinlich vom derzeitigen IFG Anspruch ohnehin ausgenommen wären, lohnt es sich auch nicht, da noch einmal nachzuhaken.