Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Beschluss BK8-12-2021 und Beschluss BK8-17-1221, jeweils in ungeschwärzter Fassung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschluss BK8-12-2021 und Beschluss BK8-17-12…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt) [#279581]
Datum
23. Mai 2023 11:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschluss BK8-12-2021 und Beschluss BK8-17-1221, jeweils in ungeschwärzter Fassung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, dem Antrag füge ich vorsorglich zur Klarstellung hinzu, dass er alle Beschlüsse der…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt) [#279581]
Datum
31. Mai 2023 09:40
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, dem Antrag füge ich vorsorglich zur Klarstellung hinzu, dass er alle Beschlüsse der genannten Aktenzeichen betrifft, also auch die des Nummernkreises (bspw. ..... 1221-1). Sollten Sie eine Drittbeteiligung wegen Aufhebung der Schwärzungen durchführen, bitte ich um Berücksichtigung der Tatsache, dass die in den Dokumenten enthaltenen Informationen überwiegend bereits älter als 5 Jahre sein dürften. Als abgelaufene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen sie einem geringeren Schutzbedürfnis. Schwärzungen sind daher weitaus ausführlicher zu begründen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279581/
Bundesnetzagentur
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie als …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
Datum
20. Juni 2023 17:10
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie als Anlage eine Rückmeldung zu Ihrem am 23.05.2023 unter der Anfragenr. 279581 über das Internetportal "www.fragdenstaat.de" gestellten Auskunftsantrag nach IFG. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie als …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
Datum
21. Juli 2023 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie als Anlage ein Schreiben zu Ihrem am 23.05.2023 unter der Anfragenr. 279581 über das Internetportal "www.fragdenstaat.de" gestellten Auskunftsantrag nach IFG. Ich bitte um Beachtung der darin enthaltenen Frist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr << Anrede >> selbstverständlich b…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
21. Juli 2023 20:31
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> selbstverständlich bin ich mit der Offenlegung meiner Identität als antragstellende Person gegenüber der Drittbeteiligten einverstanden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diese Versicherung auch postalisch benötigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279581/
Bundesnetzagentur
AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Da…
Von
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Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
25. Juli 2023 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Übersendung Ihres Einverständnisses mit Ihrer E-Mail vom 21.07.2023 ist ausreichend, eine zusätzliche postalische Zusendung ist nicht erforderlich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr << Anrede >> meine Informationsf…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
12. Oktober 2023 13:31
An
Bundesnetzagentur
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt)“ vom 23.05.2023 (#279581) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 108 Tage überschritten. Bislang habe ich aber auch keine Information über den Fortgang der vor mehr als 2 Monaten eingeleiteten Drittbeteiligung erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Sach…
Von
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Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
13. Oktober 2023 09:45
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Sachstandsanfrage kann ich wie folgt beantworten: Wie Ihnen bereits mitgeteilt, ermöglicht es das erforderliche Drittbeteiligungsverfahren im jeweiligen Verfahren nicht, Ihren Antrag in der nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG genannten Monatsfrist zu beantworten. Insofern liegt eine Fristüberschreitung nicht vor. Im Rahmen der Drittbeteiligungsverfahren wurde die Drittbeteiligte zunächst um ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der geschwärzten Daten gebeten. Die Rückmeldung hierzu wird unsererseits derzeit ausgewertet und der Beschlussentwurf für das jeweilige Verfahren erstellt. Diese werden der Drittbeteiligten und Ihnen (ohne Anlagen) im Wege der Anhörung vorgelegt. Im Anschluss an die Anhörungen erfolgt der Erlass der Beschlüsse, die Ihnen entsprechend übersendet werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 Sehr << Antragsteller:in >> in o…
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Bundesnetzagentur
Betreff
Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
Datum
2. November 2023 13:00
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> in oben bezeichneter Angelegenheit komme ich nochmals auf Sie zu und bitte um Zustimmung der Verwendung Ihrer postalischen Adresse für die Beschlussfassung. Aufgrund des durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens ist eine Zustellung im Wege der Anhörung sowie des Beschlusses erforderlich. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine zustellfähige Adresse. Diese war bisher nicht Teil Ihrer über das Portal www.fragdenstaat.de eingereichten Anfrage. Diese könnte gegenüber der Drittbeteiligten auf Ihren Wunsch hin auch geschwärzt werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr << Anrede >>
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
5. November 2023 12:15
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückfrage. Die Adresse zur Zustellung lautet: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Es war mir tatsächlich entgangen, die Postadresse bei der Versendung einzufügen. Der Drittbeteiligten dürfte die Adresse ohnehin bekannt sein, weshalb eine Schwärzung ihr gegenüber nicht geboten ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. November 2023 12:15
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr <…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
5. November 2023 12:18
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Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückfrage. Die Adresse zur Zustellung lautet: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Es war mir tatsächlich entgangen, die Postadresse bei der Versendung einzufügen. Der Drittbeteiligten dürfte die Adresse ohnehin bekannt sein, weshalb eine Schwärzung ihr gegenüber nicht geboten ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr geeh…
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AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
30. November 2023 08:00
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Bundesnetzagentur
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Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Informationsfreiheitsanfrage „Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt)“ vom 23.05.2023 (#279581) habe ich den im Wege der Anhörung zuzustellenden Beschluss bislang nicht erhalten. Bitte teilen Sie mir den Stand mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr <…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
30. November 2023 08:02
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in meiner Informationsfreiheitsanfrage „Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt)“ vom 23.05.2023 (#279581) habe ich den im Wege der Anhörung zuzustellenden Beschluss bislang nicht erhalten. Bitte teilen Sie mir den Stand mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr <…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
30. November 2023 18:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe Ihre Antwort auf meine Anfrage erhalten. Die Zusendung des Beschlusses im Wege der Anhörung wird zeitnah erfolgen. Ich werde unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie als …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
Datum
14. Dezember 2023 16:39
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie als Anlage zwei Dokumente zu Ihrem am 23.05.2023 unter der Anfragenr. 279581 über das Internetportal "www.fragdenstaat.de" gestellten Auskunftsantrag nach IFG, der unter dem Aktenzeichen BK8-23/001-I geführt wird. Ich weise auf die darin enthaltene Fristsetzung hin. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie als …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
Datum
18. Dezember 2023 15:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie als Anlage zwei Dokumente zu Ihrem am 23.05.2023 unter der Anfragenr. 279581 über das Internetportal "www.fragdenstaat.de" gestellten Auskunftsantrag nach IFG, der unter dem Aktenzeichen BK8-23/002-I geführt wird. Ich weise auf die darin enthaltene Fristsetzung hin. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581] Sehr << Anrede >> zu meiner Informationsfreih…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
Datum
2. Januar 2024 12:35
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt)“ vom 23.05.2023 (#279581) finden Sie in der Anlage vorab meine Stellungnahme zu den unter den Aktenzeichen BK8-23/001-I und BK8-23/002-I vorgelegten Beschlussentwürfen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - stellungnahme-entwurf-20240104.pdf Anfragenr: 279581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 - Rückmeldung Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Stel…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 - Rückmeldung
Datum
16. Januar 2024 16:20
Status
smime.p7s
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Stellungnahme zu den Verfahren BK8-23/001-I und BK8-23/002-I habe ich erhalten. Hierzu kann ich Ihnen bereits jetzt folgende Rückmeldung geben: Den Inhalt der Stellungnahme der Beteiligten finden Sie im Beschlussentwurf wiedergegeben. Insofern haben Sie mit den dortigen Angaben die Möglichkeit erhalten, das Vorbringen der Antragsgegnerin nachzuvollziehen. Sofern Sie die Übersendung der Stellungnahme im Original - wie soeben telefonisch besprochen - möchten, werde ich bei der Drittbeteiligten die Einwilligung zur Übersendung (ggf. um personenbezogene Daten geschwärzt) erfragen. Der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Wege der Anhörung wird bei der jeweiligen Entscheidung der Beschlusskammer berücksichtigt. Im Folgenden möchte ich Ihnen die von Ihnen erfragte Anlagensystematik erläutern und betonen, dass in der betreffenden Veröffentlichung keine Anlagen fehlen: Die von Ihnen im veröffentlichten Beschluss BK8-12/1221-11 gerügte fehlende Anlage 8 befindet sich auf Seite 15 und 16 des vorgenannten Beschlusses. Die Nummerierungslogik in diesem Beschluss folgt der besonderen Systematik des Erlösobergrenzenbeschlusses für die zweite Regulierungsperiode. Die in der geschwärzten Fassung veröffentlichten Beschlüsse enthalten alle dazugehörigen Anlagen. Im Beschluss BK8-12/1221-11 existieren weder Anlage 4 noch Anlage 5. Eine Anlage 6 hat Informationen zur Vergleichbarkeitsrechnung zum Gegenstand. Eine Anlage 7 enthält Informationen zu den Vergleichsparametern. Beide Anlagen sind Bestandteile des Effizienzvergleichsverfahrens. Da die Beteiligte sich im vereinfachten Verfahren befindet und damit nicht am Verfahren zum Effizienzvergleich teilnimmt, existieren keine Anlage 6 und 7 für den gegenständlichen Beschluss. Weiterhin enthält der Beschluss BK8-12/1221-11 weitere Anlagen, beginnend mit der Nummerierung „A“. Diese Anlagen sind ebenfalls vollständig enthalten. Die in der Anlagennummerierung nicht enthaltene Anlage A4 ist optional. Diese enthält die jährliche Kostenveränderung des Messstellenbetriebs nach § 5 Abs. 1 ARegV a.F. . Da die Beteiligte keine Kostenveränderungen geltend gemacht hat, ist die Anlage A4 nicht Bestandteil des gegenständlichen Beschlusses. Entsprechendes gilt für den Beschluss BK8-17/1221-11. Die geschwärzt veröffentlichte Fassung enthält ebenfalls alle Anlagen. Die von Ihnen genannten Anlagen 5 bis 9 enthalten: Aufwandsparameter (Anlage 5), Vergleichbarkeitsrechnung (Anlage 6), Vergleichsparameter (Anlage 7), Gutachten zum Effizienzvergleich (Anlage 8) und individuelle Effizienzwerte und Effizienzbonus. Alle Anlagen sind nur dann Bestandteil eines Beschlusses, wenn sich der betroffene Netzbetreiber im sog. Regelverfahren befindet. Da die Beteiligte am vereinfachten Verfahren teilnimmt, enthält der Beschluss BK8-17/1221-11 diese Anlagen nicht. Ich weise Sie bezüglich des Verfahrens zum Effizienzvergleich für die dritte Regulierungsperiode auf die Veröffentlichung der Beschlusskammer 8 auf der Homepage der Bundesnetzagentur, abrufbar unter https://www.bundesnetzagentur.de → Beschlusskammern → Beschlusskammer 8 → Erlösobergrenzen → Effizienzvergleich, hin. Erlauben Sie mir einen weiteren Hinweis: Die beabsichtigte Ablehnung des Beschlusses BK8-23/002-I „im Übrigen“ stellt die korrekte verwaltungsrechtliche Tenorierung des Verwaltungsaktes in diesem Falle dar. Ihr Antrag ist vollumfänglich zu prüfen und zu bescheiden. Sofern auch nur (wie in diesem Falle) einem Teil des Antrages nicht entsprochen werden sollte, erfolgt verwaltungsrechtlich eine Ablehnung im Übrigen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Übermittlung der Stellungnahme an den Antragsteller (geschwärzt), AZ: BK8-23/001-I und BK8-23/002-I Sehr << …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Übermittlung der Stellungnahme an den Antragsteller (geschwärzt), AZ: BK8-23/001-I und BK8-23/002-I
Datum
23. Januar 2024 14:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Beteiligte hat einer Offenlegung ihrer Stellungnahme an Sie im Rahmen der Drittbeteiligung zu den Verfahren BK8-23/001-I und BK8-23/002-I zugestimmt. Eine Einschränkung betrifft die Offenlegung der personenbezogenen Daten in der Stellungnahme für die Veröffentlichung, auch auf www.frag-den-staat.de. Insofern erhalten Sie eine Fassung, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Der Inhalt Stellungnahme wird vollumfänglich an Sie übermittelt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Übermittlung der Stellungnahme an den Antragsteller (geschwärzt), AZ: BK8-23/001-I und BK8-23/002-I [#279581] …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übermittlung der Stellungnahme an den Antragsteller (geschwärzt), AZ: BK8-23/001-I und BK8-23/002-I [#279581]
Datum
27. Januar 2024 18:56
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> haben Sie recht herzlichen Dank für die Übermittlung der Stellungnahme. Die Stellungnahme des Antragstellers vom 02.01.2024 wird hiermit um die Feststellung erweitert, dass anhand der Stellungnahme der Drittbeteiligten vom 20.07.2023 keine Begründung zu den vorgenommenen Schwärzungen zu erkennen ist. Aus Sicht des Antragstellers ist weder nachvollziehbar, dass ein Interesse an der Geheimhaltung hinreichend plausibel dargelegt wurde, noch, dass die Beteiligte der erhöhten Darlegungspflicht nachgekommen ist. Die Schwärzungen müssen aber auch einzeln begründet werden. Somit besteht kein Anlass für eine Schwärzung. Aus Sicht des Antragstellers ist das Antragsverfahren hinreichend ausgeschrieben und beschlussfähig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Begründungserfordernis Ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen I…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Begründungserfordernis Ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG
Datum
21. Februar 2024 10:27
Status
smime.p7s
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen Ihres IFG-Antrages ist es zu dem unter dem Aktenzeichen BK8-23/002-I geführten Verfahren erforderlich, dass Sie Ihr Informationsbegehren aufgrund des § 7 Abs. 1 S. 3 IFG begründen. Grundsätzlich sind Anträge nach § 1 Abs. 1 IFG ohne Begründung möglich. Etwas anderes ergibt sich jedoch nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG dann, sofern Daten Dritter im Sinne des § 6 IFG betroffen sind. Das ist vorliegend der Fall. Demnach greift in diesem Falle die Ausnahme zu § 1 Abs. 1 IFG und Ihr Antrag ist zu begründen. Das Begründungserfordernis zu Ihrem Antrag geht über das in Ihrer Stellungnahme getätigte Vorbringen hinaus, welches die Entschwärzung der gegenständlichen Anlagen 3-1, 3-2 und 3-3 im engeren Sinne betrifft, denn dabei handelt es sich nicht um eine Begründung des Antrags nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG an sich. Die Begründung wird der Beteiligten anschließend übermittelt. Zur Begründung gebe ich Ihnen Gelegenheit bis zum 28.02.2024. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Begründungserfordernis Ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG [#279581] Guten Tag << Antragsteller:in &g…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründungserfordernis Ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG [#279581]
Datum
26. Februar 2024 11:38
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> in Sachen Informationsfreiheitsanfrage „Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt)“ vom 23.05.2023 (#279581) finden Sie in der Anlage die angefragte Begründung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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