Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt)
Antrag nach dem IFG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschluss BK8-12-2021 und Beschluss BK8-17-1221, jeweils in ungeschwärzter Fassung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum23. Mai 2023
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27. Juni 2023
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- Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt) [#279581]
- Datum
- 23. Mai 2023 11:04
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- AW: Elektrizitätswerk Wanfried von Scharfenberg KG (heute: GmbH & Co. KG) - Beschlüsse zur Festlegung der jährlichen Erlösobergrenzen für die Regulierungsperioden II und III (ungeschwärzt) [#279581]
- Datum
- 31. Mai 2023 09:40
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- Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
- Datum
- 20. Juni 2023 17:10
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- Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
- Datum
- 21. Juli 2023 17:25
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- AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 21. Juli 2023 20:31
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- AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 25. Juli 2023 09:58
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- AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 12. Oktober 2023 13:31
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- AW: Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 13. Oktober 2023 09:45
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- Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
- Datum
- 2. November 2023 13:00
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- AW: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 5. November 2023 12:15
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- Datum
- 5. November 2023 12:15
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- AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 5. November 2023 12:18
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- AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 30. November 2023 08:00
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- AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 30. November 2023 08:02
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- AW: Automatische Antwort: Rückfrage zu Ihrem Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 30. November 2023 18:07
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- Anfrage abgeschlossen
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- Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
- Datum
- 14. Dezember 2023 16:39
- Status
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- Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581
- Datum
- 18. Dezember 2023 15:57
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- Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 [#279581]
- Datum
- 2. Januar 2024 12:35
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- Ihr Auskunftsantrag nach IFG, Anfragennr.: 279581 - Rückmeldung
- Datum
- 16. Januar 2024 16:20
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- Übermittlung der Stellungnahme an den Antragsteller (geschwärzt), AZ: BK8-23/001-I und BK8-23/002-I
- Datum
- 23. Januar 2024 14:28
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- AW: Übermittlung der Stellungnahme an den Antragsteller (geschwärzt), AZ: BK8-23/001-I und BK8-23/002-I [#279581]
- Datum
- 27. Januar 2024 18:56
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- Begründungserfordernis Ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG
- Datum
- 21. Februar 2024 10:27
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- AW: Begründungserfordernis Ihres Antrags nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG [#279581]
- Datum
- 26. Februar 2024 11:38
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