Elektroautos im Bestand des Bundeswehr-Fuhrparks

Die Planungen und/oder vertragliche Weisung zum Einsatz von Elektroautos und Plug-In Hybridautos im Geltungsbereich des BMVg / des Bw Fuhrpark Service.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Januar 2017
  • Frist
    14. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Planungen un…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elektroautos im Bestand des Bundeswehr-Fuhrparks [#19869]
Datum
12. Januar 2017 13:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Planungen und/oder vertragliche Weisung zum Einsatz von Elektroautos und Plug-In Hybridautos im Geltungsbereich des BMVg / des Bw Fuhrpark Service.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Clemens Rautenberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Rautenberg, Zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Januar 2017 teile i…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Elektroautos im Bestand des Bundeswehr-Fuhrparks [#19869]
Datum
3. Februar 2017 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rautenberg, Zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Januar 2017 teile ich Ihnen Folgendes mit. Sie bitten um Informationen zu den Planungen des Bundesministeriums der Verteidigung hinsichtlich des Einsatzes von Elektroautos und Plug-In Hybridautos in seinem Geschäftsbereich. Die Bundeswehr plant, 200 Personenkraftwagen mit Elektro- oder Plug-In-Hybrid Antrieb zu nutzen. Bis Ende 2017 soll durch die Bundeswehr die hierfür erforderliche Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Neben den von der Bundeswehr bei der BwFuhrparkService GmbH angemieteten handelsüblichen Personenkraftwagen mit Elektro- oder Plug-In-Hybrid Antrieb nutzt die Bundeswehr bereits in erheblichem Umfang vollelektrische Service-, Nutz- und Hilfsfahrzeuge (z.B. Gabelstapler, Schleppfahrzeuge, Hausmeisterfahrzeuge, Kleinsttransporter). Mit freundlichen Grüßen