elektromobilität

Guten Tag,
ich kaufe ein Auto mit Tageszulassung und einer Gesamtlaufleistung von 10 km. Wie wird dieses Fahrzeug gefördert und wie beantrage ich dies?
MFG
Uwe Morawa

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
Uwe Morawa
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, ich k…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Uwe Morawa
Betreff
elektromobilität [#215156]
Datum
15. März 2021 12:00
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich kaufe ein Auto mit Tageszulassung und einer Gesamtlaufleistung von 10 km. Wie wird dieses Fahrzeug gefördert und wie beantrage ich dies? MFG Uwe Morawa
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Morawa Anfragenr: 215156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215156/ Postanschrift Uwe Morawa << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Morawa

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antrag Umweltbonus junge Gebrauchtfahrzeuge Sehr geehrter Herr Morawa, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.03.202…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antrag Umweltbonus junge Gebrauchtfahrzeuge
Datum
22. März 2021 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Morawa, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.03.2021. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt Ihnen hierzu Folgendes mit: Die Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 21. Oktober 2020, veröffentlicht am 05. November 2020, nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und dem Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds". Förderfähig gemäß der Richtlinie - ist der Erwerb eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs gemäß der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, ­jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen. - der Erwerb eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs gemäß der Definition des EmoG bei der zweiten Zulassung im Inland, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen. Die Definition des Fördergegenstands sowie die an die Förderung geknüpften Bedingungen obliegt einzig und allein dem Richtliniengeber. Der Richtliniengeber stellt ausschließlich auf die Eigenschaft der Erst- bzw. Zweizulassung ab. Als neue Fahrzeuge definiert der Richtliniengeber daher solche, die über genau eine Zulassung verfügen. Junge Gebrauchtfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind Fahrzeuge, die maximal 1 Jahr auf den Ersthalter zugelassen wurden, zweitzugelassen sind und maximal 15.000 km Laufleistung aufweisen. Ihren Antrag auf Förderung für junge Gebrauchtfahrzeuge können Sie gerne auf unserer Internetseite unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems stellen. Weitere aufbereitete Informationen zu diesen Themen finden Sie unter "Häufigen Fragen" auf der BAFA Homepage: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiee… Das Merkblatt zum Verfahren finden Sie unter diesem Link: https://www.bafa.de/SharedDocs/Download… Ich hoffe ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen