Sehr geehrter Herr Morawa,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.03.2021. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt Ihnen hierzu Folgendes mit:
Die Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 21. Oktober 2020, veröffentlicht am 05. November 2020, nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und dem Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds".
Förderfähig gemäß der Richtlinie
- ist der Erwerb eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs gemäß der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen.
- der Erwerb eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs gemäß der Definition des EmoG bei der zweiten Zulassung im Inland, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen.
Die Definition des Fördergegenstands sowie die an die Förderung geknüpften Bedingungen obliegt einzig und allein dem Richtliniengeber.
Der Richtliniengeber stellt ausschließlich auf die Eigenschaft der Erst- bzw. Zweizulassung ab. Als neue Fahrzeuge definiert der Richtliniengeber daher solche, die über genau eine Zulassung verfügen. Junge Gebrauchtfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind Fahrzeuge, die maximal 1 Jahr auf den Ersthalter zugelassen wurden, zweitzugelassen sind und maximal 15.000 km Laufleistung aufweisen.
Ihren Antrag auf Förderung für junge Gebrauchtfahrzeuge können Sie gerne auf unserer Internetseite unter
https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems stellen.
Weitere aufbereitete Informationen zu diesen Themen finden Sie unter "Häufigen Fragen" auf der BAFA Homepage:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiee…
Das Merkblatt zum Verfahren finden Sie unter diesem Link:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Download…
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen