Elektronik-Versicherung

- bei welcher Gesellschaft besteht eine Elektronikversicherung?
- wie hoch ist die Versicherungssumme?
- wie hoch sind die Prämien?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2014
  • Frist
    22. Juli 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - bei welche…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elektronik-Versicherung [#6601]
Datum
19. Juni 2014 11:05
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- bei welcher Gesellschaft besteht eine Elektronikversicherung? - wie hoch ist die Versicherungssumme? - wie hoch sind die Prämien?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Ihre Nachricht vom 19.06.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, oder möglicherweise auch "Sehr geehrter …
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
Ihre Nachricht vom 19.06.2014
Datum
25. Juni 2014 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, oder möglicherweise auch "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in". Leider ist dies Ihrem E-Mail vom 19. Juni 2014 nicht eindeutig zu entnehmen und insoweit ist die Identität Ihrer Person im Sinne des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) für die Behörde nicht feststellbar. Dies wäre aber eine Grundvoraussetzung, um Ihnen die gewünschte Auskunft nach dem LIFG erteilen zu können (vgl. Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Sport zum LIFG, vom 26. August 2008 zu § 5 LIFG, GVBl. S. 296, BS, 2010-10). Sofern die Auskunft auch nach dem Landesumweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz erteilt werden soll, kann derzeit nicht nachvollzogen werden, inwieweit diese Vorschriften überhaupt betroffen sind. Des Weiteren sind durch Ihren Antrag, auf Auskunft zu Versicherungssumme und -prämien für eine Elektronikversicherung, möglicherweise Daten eines Dritten betroffen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 LIFG wäre Ihr Antrag deshalb zu begründen, damit der Dritte entsprechend § 6 Abs. 1 LIFG am Verfahren beteiligt werden kann. Wir möchten Ihnen deshalb die Gelegenheit geben, weitere Angaben zu Ihrer Person (Name und Anschrift) zu machen und den Antrag entsprechend zu begründen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 19.06.2014 [#6601] Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund eines Unfalls komme ich leider…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 19.06.2014 [#6601]
Datum
10. November 2014 14:10
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund eines Unfalls komme ich leider erst heute dazu Ihnen zu Antworten. Leider kann ich die von Ihnen angeführten "Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Sport zum LIFG, vom 26. August 2008 zu § 5 LIFG, GVBl. S. 296, BS, 2010-10" nirgends finden. Insoweit wäre es schön, wenn Sie mir diese Anwendungshinweise zur Verfügung stellen könnten. Ich bin männlich, also wäre die Anrede "Sehr geehrt<< Anrede >> Sie beziehen sich auf § 5 Abs. 1 Satz 4 LIFG. Ich bin nicht an persönlichen Daten interessiert. Sie können diese Stellen im Dokument gerne schwärzen. Somit ist der o.g. Paragraph auch nicht mehr betroffen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Ihre Nachricht vom 10.11.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller, schön, dass wir der Klärung Ihrer Identität eine…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
Ihre Nachricht vom 10.11.2014
Datum
13. November 2014 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller, schön, dass wir der Klärung Ihrer Identität einen Schritt näher kommen konnten und nun zumindest Ihr Geschlecht feststeht. Leider ist eine persönliche Anrede auch weiterhin nicht möglich. Die angegebenen Namen könnten sowohl Vor- als auch Familienname sein. Die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Sport zum LIFG finden Sie unter http://www.datenschutz.rlp.de/downloads/Anwendungshinweise_IFG.pdf Im Übrigen verweisen wir auf unsere Antwort vom 25.06.2014. Ohne Kenntnis Ihrer Identität und den Grund Ihrer Anfrage, ist es leider nicht möglich Ihnen die gewünschte Auskunft zu erteilen. So sind durch Ihre Anfrage möglicherweise Daten (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) eines Dritten betroffen. Ihr Antrag wäre dementsprechend zu begründen und der Dritte am Verfahren zu beteiligen (§§ 5 und 6 LIFG in Verbindung mit den Anwendungshinweisen). Mit freundlichen Grüßen