Elektronisch verfuegbare Digitalisate an Bildungseinrichtungen

Wieviele Digitalisate (Anzahl und Datenmenge) sind an deutschen Bildungseinrichtungen fuer welche Personenkreise (Unterscheidung in Lehre, Forschung und Verwaltung) seit wann ueber welche Vertraege / Plattformen verfuegbar?
Es wird um eine jaehrliche Entwicklung bis zum Jahr 2016 gebeten. Zudem eine Unterscheidung in Open-Access / Open Educational Resources und rechtlich geschuetztes Material gebeten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. November 2016
  • Frist
    20. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Digital…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Elektronisch verfuegbare Digitalisate an Bildungseinrichtungen [#19134]
Datum
17. November 2016 18:07
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Digitalisate (Anzahl und Datenmenge) sind an deutschen Bildungseinrichtungen fuer welche Personenkreise (Unterscheidung in Lehre, Forschung und Verwaltung) seit wann ueber welche Vertraege / Plattformen verfuegbar? Es wird um eine jaehrliche Entwicklung bis zum Jahr 2016 gebeten. Zudem eine Unterscheidung in Open-Access / Open Educational Resources und rechtlich geschuetztes Material gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anträge nach IFG/UIG/VIG 19132 - 19136 vom 17. November 2016 Bundesministerium für Bildung und Forschung …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anträge nach IFG/UIG/VIG 19132 - 19136 vom 17. November 2016
Datum
22. Dezember 2016 18:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGAusstattunganoeffentlichenBildungseinr.eml
5,2 KB
WGElektronischverfuegbareDigitalisatean.eml
4,8 KB
WGKostenfuerDruck-Scan-undKopiersyste.eml
5,9 KB
WGNutzungsdatenzuelektronischenKommunika.eml
5,8 KB
WGOpenSourceinBildungseinrichtungen19.eml
5,8 KB
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bonn, den 22.12.2016 Z24 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anträge nach IFG/UIG/VIG vom 17.November 2016, in denen Sie detaillierte Einzelaufschlüsselungen - zu den jährlichen Aufwendungen für (nicht) öffentlich zugängliche und genutzte technische / multimediale Ausstattung (Computer, Multifunktionsdruck-, Scan- und Kopiergeräte, Audio-, Video-, Präsentationstechnik) - zu den Anschaffungs- und Wartungskosten für solche Geräte - zu den anfallenden Kopierpauschalen - über die Verwendung von Digitalisaten sowie den Einsatz von Open Source Anwendungen jeweils an deutschen Bildungseinrichtungen erfragen. Hierzu möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die primäre Zuständigkeit für Bildung bei den Ländern liegt. Diese gestalten ihre Bildungssysteme weitgehend autonom. Zu unterscheiden sind zudem die unterschiedlichen Bildungsbereiche wie der Schul- und Hochschulbereich, der Elementarbereich sowie der Bereich der dualen Ausbildung und der Weiterbildung. In diesen Bereichen finden sich unterschiedliche Zuständigkeits-, aber auch Finanzierungsmodelle. Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich verstehen, dass eine zentrale Erfassung der Daten von Bildungseinrichtungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der von Ihnen angenommenen Form nicht stattfindet. Bereits bei dem Begriff der Bildungseinrichtung wäre es hier erforderlich, weiter zu differenzieren. Auch dann lägen jedoch die von Ihnen gewünschten Informationen dem BMBF nicht vor. Mit Blick auf die Ausrichtung Ihrer Anfragen auf den Bereich der Digitalisierung könnte die folgende Studie aus dem Zuständigkeitsbereich des BMBF (Bereich berufliche Bildung) für Sie interessant sein. Diese wurde im Auftrag des BMBF vom Bundesinstitut für berufliche Bildung/TNS Infratest durchgeführt: Bestandsanalyse: "Digitale Medien in Betrieben - heute und morgen": https://www.bibb.de/veroeffentlichungen… Ebenfalls von Interesse ist gegebenenfalls der Bildungsfinanzbericht 2016. Dieser enthält umfangreiche Informationen zur Finanzierung von Bildungseinrichtungen in Deutschland: https://www.destatis.de/DE/Publikatione… Ich bedauere, Ihnen darüber hinaus nicht behilflich sein zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen