Bundesministerium für Bildung und Forschung Bonn, den 22.12.2016
Z24
Sehr
geehrtAntragsteller/in
ich nehme Bezug auf Ihre Anträge nach IFG/UIG/VIG vom 17.November 2016, in denen Sie detaillierte Einzelaufschlüsselungen
- zu den jährlichen Aufwendungen für (nicht) öffentlich zugängliche und genutzte technische / multimediale Ausstattung (Computer, Multifunktionsdruck-, Scan- und Kopiergeräte, Audio-, Video-, Präsentationstechnik)
- zu den Anschaffungs- und Wartungskosten für solche Geräte
- zu den anfallenden Kopierpauschalen
- über die Verwendung von Digitalisaten
sowie den Einsatz von Open Source Anwendungen jeweils an deutschen Bildungseinrichtungen erfragen.
Hierzu möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die primäre Zuständigkeit für Bildung bei den Ländern liegt. Diese gestalten ihre Bildungssysteme weitgehend autonom. Zu unterscheiden sind zudem die unterschiedlichen Bildungsbereiche wie der Schul- und Hochschulbereich, der Elementarbereich sowie der Bereich der dualen Ausbildung und der Weiterbildung. In diesen Bereichen finden sich unterschiedliche Zuständigkeits-, aber auch Finanzierungsmodelle.
Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich verstehen, dass eine zentrale Erfassung der Daten von Bildungseinrichtungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der von Ihnen angenommenen Form nicht stattfindet. Bereits bei dem Begriff der Bildungseinrichtung wäre es hier erforderlich, weiter zu differenzieren. Auch dann lägen jedoch die von Ihnen gewünschten Informationen dem BMBF nicht vor.
Mit Blick auf die Ausrichtung Ihrer Anfragen auf den Bereich der Digitalisierung könnte die folgende Studie aus dem Zuständigkeitsbereich des BMBF (Bereich berufliche Bildung) für Sie interessant sein. Diese wurde im Auftrag des BMBF vom Bundesinstitut für berufliche Bildung/TNS Infratest durchgeführt: Bestandsanalyse: "Digitale Medien in Betrieben - heute und morgen":
https://www.bibb.de/veroeffentlichungen…
Ebenfalls von Interesse ist gegebenenfalls der Bildungsfinanzbericht 2016. Dieser enthält umfangreiche Informationen zur Finanzierung von Bildungseinrichtungen in Deutschland:
https://www.destatis.de/DE/Publikatione…
Ich bedauere, Ihnen darüber hinaus nicht behilflich sein zu können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen