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Elektronische Aktenführung

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie die elektronische Aktenführung nach § 6 Abs. 2 EGovG BW eingeführt? Falls Nein: ist eine Umsetzung derzeit geplant? Falls ebenfalls Nein: welche Gründe sprechen aktuell gegen eine Umsetzung?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 S. 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    29. März 2020
  • 2 Follower:innen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie die elektronische Aktenführung nach § 6 Abs. 2 EGovG BW eingef…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elektronische Aktenführung [#181637]
Datum
28. Februar 2020 20:35
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie die elektronische Aktenführung nach § 6 Abs. 2 EGovG BW eingeführt? Falls Nein: ist eine Umsetzung derzeit geplant? Falls ebenfalls Nein: welche Gründe sprechen aktuell gegen eine Umsetzung? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 S. 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181637
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir verweisen Sie auf das Schreiben im Anhang. Mit freundlichem Gruß
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: WG: [Verdacht auf SPAM] Elektronische Aktenführung [#181637]
Datum
10. März 2020 11:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
NAMENAME.docx
27,4 KB
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir verweisen Sie auf das Schreiben im Anhang. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrte<Information-entfernt> mein Antrag richtet sich überhaupt nicht nach dem Verbraucherinformation…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: WG: [Verdacht auf SPAM] Elektronische Aktenführung [#181637]
Datum
10. März 2020 12:13
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> mein Antrag richtet sich überhaupt nicht nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), sondern nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Vermutlich ist da versehentlich etwas durcheinander gekommen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181637
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Sehr geehrte<Information-entfernt> In Ihrem Schreiben vom 10. März 2020, das insoweit einen Antrag nach dem…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: WG: [Verdacht auf SPAM] Elektronische Aktenführung [#181637]
Datum
29. März 2020 00:00
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> In Ihrem Schreiben vom 10. März 2020, das insoweit einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) unterstellt, den ich nicht im Geringsten gestellt hätte, fordern Sie mich insoweit unter Bezugnahme auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des VIG auf, ob ich meinen Antrag unter den von Ihnen benannten Vorgaben des VIG aufrecht erhalten möchte. Durch eine Nachricht vom 10. März 2020 habe ich Sie höflich darauf hingeweisen, dass Sie meinen Antrag fälschlicherweise als VIG-Antrag anstatt als LIFG-Antrag behandeln. Die Frist für die Beantwortung eines LIFG-Antrags ist mit Blick auf § 7 Abs. 7 S. 1 LIFG mittlerweile überschritten. Ich möchte Sie insoweit erneut bitten meinen Antrag nach dem LIFG und nicht nach dem VIG zu behandeln. Sollten Sie eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist benötigen, können Sie das unter den Bedingungen des § 7 Abs. 1 S. 2 LIFG tun; allerdings gehört es zu einer guten Verwaltungspraxis Antragsteller über eine Verlängerung der Frist vorab zu informieren. Ich gebe Ihnen daher höflich dazu Gelegenheit eine solche Verlängerung zu erklären oder meine Anfrage abschließend zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181637
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Land…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihre Anfrage: Elektronische Aktenführung [#181637]
Datum
30. März 2020 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg und dessen Umsetzung im Landratsamt Reutlingen. Leider können wir aus Ihrer Anfrage nicht entnehmen, ob sich diese auf das gesamte Landratsamt bezieht oder auf ein spezielles Amt. Gemäß § 6 (2) EGovG BW können die Landratsämter ihre Akten [...] elektronisch führen. Obwohl für die Landratsämter keine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung besteht, führt das Landratsamt Reutlingen sukzessiv die elektronische Akte sowie die elektronische Dokumentenablage ein. Das Landratsamt Reutlingen hat aufgrund seiner vielfältigen Aufgaben ganz unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zu beachten. In einzelnen Aufgabengebieten sind erst zuletzt die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ermittlung des jeweiligen Umsetzungsstatus in einzelnen Aufgabengebieten einen erheblichen Aufwand für uns bedeuten würde und wir Ihnen diesen berechnen müssten. Wir hoffen Ihre Frage damit beantwortet zu haben und bitten Sie andernfalls nochmals auf uns zuzukommen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Landratsamt Reutlingen - Hauptamt - Organisation 12/21 Digitalisierung und Organisationsentwicklung Bismarckstr. 47 - 72764 Reutlingen Tel.: [geschwärzt] - Fax: [geschwärzt] [geschwärzt] www.kreis-reutlingen.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die erteilte Information! Meine Anfrage war ausschließl…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Elektronische Aktenführung [#181637]
Datum
30. März 2020 15:02
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die erteilte Information! Meine Anfrage war ausschließlich auf das Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bezogen. Soweit nötig kann ich meine Anfrage zudem auf den Bereich Lebensmittelüberwachung einschränken. Möglicherweise können Sie meine Anfrage auf dieser Grundlage im Rahmen einer einfachen Anfrage konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181637
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für das konkretisieren Ihrer Anfrage. Das Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwac…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: [SPAM] [SUSPICIOUS MESSAGE] [SPAM] AW: Ihre Anfrage: Elektronische Aktenführung [#181637]
Datum
31. März 2020 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für das konkretisieren Ihrer Anfrage. Das Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat derzeit noch keine elektronische Aktenführung im Sinne von § 6 Abs. 3 EGovG BW. Der Bereich der Lebensmittelüberwachung arbeitet mit einer für den Fachbereich geeigneten elektronischen Datenbank, in der die Betriebsdaten und die Kontrollen der Betriebe erfasst werden. Diese Betriebe sind mit den dazugehörigen Schreiben auf internen elektronischen Laufwerken gespeichert. Der eingehende und ausgehende Schriftverkehr erfolgt papierhaft. Die führende Akte ist noch die Papierkate. Wie bereits erwähnt, ist das Landratsamt Reutlingen dabei, die Umsetzung der elektronischen Akte sukzessiv in den Ämtern einzuführen. Eine Umstellung des Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes auf die elektronische Akte in Sinne von § 6 Abs. 3 EGovG BW ist geplant. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen den genauen Zeitraum der Umstellung des Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes auf die elektronische Aktenführung, zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Landratsamt Reutlingen - Hauptamt - Organisation 12/21 Digitalisierung und Organisationsentwicklung Bismarckstr. 47 - 72764 Reutlingen Tel.: [geschwärzt] - Fax: [geschwärzt] [geschwärzt] www.kreis-reutlingen.de [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bedanke mich für die mit Ihrer Antwort verbundene Zeit und Mühe und …
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: [SPAM] [SUSPICIOUS MESSAGE] [SPAM] AW: Ihre Anfrage: Elektronische Aktenführung [#181637]
Datum
31. März 2020 16:17
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bedanke mich für die mit Ihrer Antwort verbundene Zeit und Mühe und erkläre meine Anfrage hiermit für erledigt. Bei der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181637

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Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Ihre Mail vom 29.03.2020 kann ich leider erst jetzt antworten, da ic…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: [SUSPICIOUS MESSAGE] AW: Antwort: WG: [Verdacht auf SPAM] Elektronische Aktenführung [#181637]
Datum
14. April 2020 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Ihre Mail vom 29.03.2020 kann ich leider erst jetzt antworten, da ich aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit ausgefallen bin. Am 10.03.2020 konnte die Art Ihrer Anfrage geklärt werden, daraufhin wurde diese an die zuständige Stelle im Haus weitergeleitet. Die LIFG-Anfragen werden zentral vom DMS-Team bearbeitet und beantwortet. Bitte wenden Sie sich künftig an die nachstehende Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.