Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Bezieher von Bürgergeld
alle Betriebe in Deutschland sind mittlerweile verpflichtet, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUB) selbst abzurufen. Auch Bezieher von ALG I haben die Möglichkeit, eAUB zu nutzen.
Bezieher von ALG II ("Bürgergeld") sind im Krankheitsfall auch weiterhin verpflichtet, im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Jobcenter einzureichen, da es keine Rechtsgrundlage für die eAUB zu geben scheint.
Eine Anfrage der LINKEN ergab folgende Antwort:
Es bedürfe eines datenschutzkonformen Verfahrens und einer gesetzlichen Grundlage, die zum Abruf der Daten berechtige. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür gebe es ab dem 1. Januar 2024. Die Konsequenz: Bürgergeld Bedürftige, die einen Nachweis erbringen müssen, wenn sie Termine aus Krankheitsgründen nicht wahrnehmen konnten, sind auf die eigentlich längst abgeschaffte Papierform der AUB angewiesen.
1) Warum können ALG II Bezieher auch aktuell (Februar 2024) noch keine eAUB nutzen und werden weiterauf die Papierform verwiesen?
2) Zu welchem Zeitpunkt werden ALG II Bezieher die digitale AUB nutzen können?
Information nicht vorhanden
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Datum29. Februar 2024
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3. April 2024
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