Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Bezieher von Bürgergeld

alle Betriebe in Deutschland sind mittlerweile verpflichtet, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUB) selbst abzurufen. Auch Bezieher von ALG I haben die Möglichkeit, eAUB zu nutzen.

Bezieher von ALG II ("Bürgergeld") sind im Krankheitsfall auch weiterhin verpflichtet, im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Jobcenter einzureichen, da es keine Rechtsgrundlage für die eAUB zu geben scheint.

Eine Anfrage der LINKEN ergab folgende Antwort:
Es bedürfe eines datenschutzkonformen Verfahrens und einer gesetzlichen Grundlage, die zum Abruf der Daten berechtige. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür gebe es ab dem 1. Januar 2024. Die Konsequenz: Bürgergeld Bedürftige, die einen Nachweis erbringen müssen, wenn sie Termine aus Krankheitsgründen nicht wahrnehmen konnten, sind auf die eigentlich längst abgeschaffte Papierform der AUB angewiesen.

1) Warum können ALG II Bezieher auch aktuell (Februar 2024) noch keine eAUB nutzen und werden weiterauf die Papierform verwiesen?
2) Zu welchem Zeitpunkt werden ALG II Bezieher die digitale AUB nutzen können?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Betriebe in Deutschland sind mit…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Bezieher von Bürgergeld [#301527]
Datum
29. Februar 2024 08:39
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Betriebe in Deutschland sind mittlerweile verpflichtet, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUB) selbst abzurufen. Auch Bezieher von ALG I haben die Möglichkeit, eAUB zu nutzen. Bezieher von ALG II ("Bürgergeld") sind im Krankheitsfall auch weiterhin verpflichtet, im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Jobcenter einzureichen, da es keine Rechtsgrundlage für die eAUB zu geben scheint. Eine Anfrage der LINKEN ergab folgende Antwort: Es bedürfe eines datenschutzkonformen Verfahrens und einer gesetzlichen Grundlage, die zum Abruf der Daten berechtige. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür gebe es ab dem 1. Januar 2024. Die Konsequenz: Bürgergeld Bedürftige, die einen Nachweis erbringen müssen, wenn sie Termine aus Krankheitsgründen nicht wahrnehmen konnten, sind auf die eigentlich längst abgeschaffte Papierform der AUB angewiesen. 1) Warum können ALG II Bezieher auch aktuell (Februar 2024) noch keine eAUB nutzen und werden weiterauf die Papierform verwiesen? 2) Zu welchem Zeitpunkt werden ALG II Bezieher die digitale AUB nutzen können?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301527/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Guten Tag, mit E-Mail vom 29.2.2024 bitten Sie um Auskunft: 1) Warum können ALG II Bezieher auch aktuell (Februar …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Bezieher von Bürgergeld [#301527]
Datum
15. März 2024 16:24
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
weisunname-202310006-ba045929.pdf
167,1 KB
Guten Tag, mit E-Mail vom 29.2.2024 bitten Sie um Auskunft: 1) Warum können ALG II Bezieher auch aktuell (Februar 2024) noch keine eAUB nutzen und werden weiterauf die Papierform verwiesen? 2) Zu welchem Zeitpunkt werden ALG II Bezieher die digitale AUB nutzen können? Zu Ihrer Anfrage sind bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) leider keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG vorhanden. Richtig ist, dass Leistungsberechtigte nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) die eAUB bereits jetzt nutzen können. In Anlage sende ich Ihnen die Weisung, die die BA dazu in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen hat. Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) sind keine Dienststellen der BA. Für eine Nutzung von eAUB durch Kundinnen und Kunden der Jobcenter ist eine gesetzliche Änderung erforderlich, vgl. hierzu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Abgeordneten Jessica Tatti vom 2.6.2023 (S.62/63): https://dserver.bundestag.de/btd/20/070/2007090.pdf. Die erforderliche gesetzliche Regelung befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Sie insbesondere meine zweite Frage nicht. Sie ver…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Bezieher von Bürgergeld [#301527]
Datum
15. März 2024 17:46
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Sie insbesondere meine zweite Frage nicht. Sie verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Abgeordneten Jessica Tatti vom 2.6.2023 (S.62/63) auf die ich bereits in meiner Ausgangsfrage hingewiesen habe. Gem. vorbezeichneter Anfrage wird es ab dem 01.01.2024 eine gesetzliche Grundlage geben. Dies ist dem Anschein nach nicht der Fall. 1) Warum gibt es noch keine gesetzliche Grundlage? 2) Wann kann mit einer gesetzlichen Grundlage gerechnet werden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301527/

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Bundesagentur für Arbeit
Guten Tag, zu Ihrer Rückfrage kann ich Ihnen nur noch einmal mitteilen, dass zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Bezieher von Bürgergeld [#301527]
Datum
25. März 2024 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, zu Ihrer Rückfrage kann ich Ihnen nur noch einmal mitteilen, dass zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG vorhanden sind. Nach dem IFG hat jeder Zugang zu amtlichen Informationen. Der Begriff der Information wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als "jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung". Die Änderung von Gesetzen obliegt dem Deutschen Bundestag als gesetzgebendem Staatsorgan. Zu den Gründen für die Änderung des SGB II oder zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens sind bei der BA deshalb keine Aufzeichnungen vorhanden. Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft erteilen. Möglicherweise hilft es, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Verwaltung des Deutschen Bundestags wenden. Mit freundlichen Grüßen