Elektronische Auszählung Kommunalwahlen Bayern 2020

Wurden bei den Kommunalwahlen in Bayern 2020 elektronische Geräte zur Auszählung der Stimmen für die Kreistage, Landräte, Bürgermeister und/oder Gemeinderäte verwendet?
Wenn dies der Fall ist, bitte ich Sie mir die Bezeichnung und Hersteller der Geräte und der verwendeten Software zu nennen.

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  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurden bei den Ko…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elektronische Auszählung Kommunalwahlen Bayern 2020 [#183192]
Datum
23. März 2020 13:25
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden bei den Kommunalwahlen in Bayern 2020 elektronische Geräte zur Auszählung der Stimmen für die Kreistage, Landräte, Bürgermeister und/oder Gemeinderäte verwendet? Wenn dies der Fall ist, bitte ich Sie mir die Bezeichnung und Hersteller der Geräte und der verwendeten Software zu nennen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183192 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in der Landeswahlleiter ist zuständig für die im Freistaat durchgeführten Volksbegehren…
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
AW: Elektronische Auszählung Kommunalwahlen Bayern 2020 [#183192]
Datum
24. März 2020 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Landeswahlleiter ist zuständig für die im Freistaat durchgeführten Volksbegehren und Volksentscheide, für die Wahlen zum Bayerischen Landtag und zum Deutschen Bundestag sowie zum Europäischen Parlament, nicht jedoch für Kommunalwahlen und kommunale Abstimmungen. Diese werden von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt und durch die zuständigen Aufsichtsbehörden fachlich begleitet. Bezüglich Ihrer Anfrage müssen wir Sie daher auf die jeweiligen Gemeinden verweisen. Mit freundlichen Grüßen