Elektronische Steuererklärung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat am 09.12.2015 einen Gesetzesentwurf beschlossen, demzufolge das Besteuerungsverfahren künftig verstärkt papierlos und elektronisch durchgeführt werden soll. Ich bitte Sie darum, mir diesen Gesetzesentwurf zukommen zu lassen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats, zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Dezember 2015
  • Frist
    12. Januar 2016
  • Ein:e Follower:in
Matthias Koster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesregierung hat am 09.12.2015 einen Gesetzes…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Elektronische Steuererklärung [#12170]
Datum
9. Dezember 2015 21:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesregierung hat am 09.12.2015 einen Gesetzesentwurf beschlossen, demzufolge das Besteuerungsverfahren künftig verstärkt papierlos und elektronisch durchgeführt werden soll. Ich bitte Sie darum, mir diesen Gesetzesentwurf zukommen zu lassen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats, zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Koster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Az. V B 5 - O 1319/15/10307 [Zusammenfassung:] Der Gesetzesentwurf kann online unter http://www.bundesfinanzminist…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Az. V B 5 - O 1319/15/10307
Datum
15. Dezember 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
[Zusammenfassung:] Der Gesetzesentwurf kann online unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015-12-09-Besteuerungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=1 eingesehen werden. Ein Antrag auf Informationszugang soll bei bereits öffentlichen Informationen gem. § 9 Abs. 3 IFG unter Verweis auf die Fundstelle abgelehnt werden.