elektronischer Rechtsverkehr

Nimmt das BAPersBw am elektronischen Rechtsverkehr teil ???
Was kostet die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr pro Jahr ???

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nimmt das BAPersBw …
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
elektronischer Rechtsverkehr [#207046]
Datum
21. Dezember 2020 21:47
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nimmt das BAPersBw am elektronischen Rechtsverkehr teil ??? Was kostet die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr pro Jahr ???
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207046/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Aktenzeichen: I 1…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Frau Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
23. Dezember 2020 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: I 1.3 - Az 11-03-10 Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Bezug: IFG-Anfrage vom 21.12.2020 von Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. IFG-Anfrage ist am 21. Dezember 2020 im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingegangen und wurde am 22. Dezember 2020 an das für die Bearbeitung von IFG-Anfragen zuständige Sachgebiet (I 1.3 Verwaltung) weitergeleitet. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Aktenzeichen: I 1…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Frau Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
23. Dezember 2020 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: I 1.3 - Az 11-03-10 Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Bezug: IFG-Anfrage vom 21.12.2020 zum elektronischen Rechtsverkehr Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Auskunftsersuchen teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) nimmt am elektronischen Rechtsverkehr – in Form des besonderen elektronischen Behördenpostfaches (beBPo) – teil. Die Nutzung des beBPo ist für Behörden und somit für das BAPersBw kostenlos. Mit freundlichen Grüßen