Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Jahr 2024 besteht in Deutschland eine allgemeine Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr via eBO für professionelle Verfahrensbeteiligte.

Ist bei der Stadt Essen gewährleistet, dass die Behörde eBO Nachichten empfangen kann und die Behörden nachichen via eBO versenden können?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Jahr 2024 …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach [#304063]
Datum
24. März 2024 22:06
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Jahr 2024 besteht in Deutschland eine allgemeine Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr via eBO für professionelle Verfahrensbeteiligte. Ist bei der Stadt Essen gewährleistet, dass die Behörde eBO Nachichten empfangen kann und die Behörden nachichen via eBO versenden können? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304063/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Essen
Hallo << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns wieder bei Ihnen, sobald…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach [#304063]
Datum
25. März 2024 14:10
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,7 KB


Hallo << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns wieder bei Ihnen, sobald wir eine Rückmeldung für Sie haben. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Essen
Hallo << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nun folgende Rückmeldung zukommen lassen…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach [#304063]
Datum
26. März 2024 10:23
Status
image001.png
3,7 KB


Hallo << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nun folgende Rückmeldung zukommen lassen: Die Stadt Essen nimmt an dem elektronischen Rechtsverkehr teil. Details sind auf der Internetseite der Stadt Essen unter https://www.essen.de/impressum.de.html#rahmenbedingungen veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, das Amt für Soziales und Wohnen teilte mir mit, dass eine Versendung aus technischen Gründen nicht mögl…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach [#304063]
Datum
23. April 2024 10:39
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das Amt für Soziales und Wohnen teilte mir mit, dass eine Versendung aus technischen Gründen nicht möglich sei. Ich bitte um Stellungnahme Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304063/

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Kommunalverwaltung Essen
Hallo << Antragsteller:in >> das Amt für Soziales und Wohnen ist seit dem 01.01.2022 an den elektron…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach [#304063]
Datum
25. April 2024 15:50
Status
image001.png
3,7 KB


Hallo << Antragsteller:in >> das Amt für Soziales und Wohnen ist seit dem 01.01.2022 an den elektronischen Rechtsverkehr über das BePo (Besonderes Behördenpostfach) angeschlossen. Hier werden mit Gerichten, Rechtsanwälten, Notaren und Betreuern rechtsrelevante Daten und Unterlagen ausgetauscht. Dies geschieht und speziellen Auflagen um einen gesicherten Rechtsverkehr zu gewährleisten. Der elektronische Rechtsverkehr neben dem BePo, wird über die zentrale Poststelle der Stadt Essen abgewickelt. Hierzu können private Personen eine E-Mail oder eine DE-Mail an die städtischen Adressen ( <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> ) senden. Diese werden dann an die zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Alle obengenannten Kommunikationswege des elektronischen Rechtsverkehrs sind ohne technische Störung und können verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen