Elemmentarversichung

bitte teilen Sie mir mit, ob bzgl. der Absicht, die nach der Katastrophe im Ahrtal aufgeworfen wurde, eine generelle Elementarversicherung für Immobilien einzuführen, sich schon eine Entwicklung abzeichnet oder ob der Gedanke wieder in der Versenkung verschwunden ist.
Da die nächste Katastrophe im Rahmen des Klimawandels nur eine Frage der Zeit ist, denke ich, ist ein wenig von dem jetzt "neuen Deutschland-Tempo" wünschenswert u. angemessen.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage liegt jetzt beim Justizministerium. Seit Tagen warte ich auf eine Antwort.
In den Nachrichten war zwar in der Zwischenzeit eine Meldung. Dennoch bleibt die Beantwortung der Frage unbefriedigend und offen.
MfG Ihr Dr. Barth

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • 0 Follower:innen
Matthias Barth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen Sie mir mit, ob bzgl. de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Matthias Barth
Betreff
Elemmentarversichung [#273463]
Datum
19. März 2023 16:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, ob bzgl. der Absicht, die nach der Katastrophe im Ahrtal aufgeworfen wurde, eine generelle Elementarversicherung für Immobilien einzuführen, sich schon eine Entwicklung abzeichnet oder ob der Gedanke wieder in der Versenkung verschwunden ist. Da die nächste Katastrophe im Rahmen des Klimawandels nur eine Frage der Zeit ist, denke ich, ist ein wenig von dem jetzt "neuen Deutschland-Tempo" wünschenswert u. angemessen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Barth Anfragenr: 273463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273463/ Postanschrift Matthias Barth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Barth

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
230320, Barth, Matthias, Einführung Elementarversicherung Az: PKII4.12017/1#1 - Barth, MatthiasSehr geehrter Herr …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230320, Barth, Matthias, Einführung Elementarversicherung
Datum
23. März 2023 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - Barth, MatthiasSehr geehrter Herr Barth, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 20.03.2023, mit der Sie fragen, ob bzgl. der Absicht, die nach der Katastrophe im Ahrtal aufgeworfen wurde, eine generelle Elementarversicherung für Immobilien einzuführen, sich schon eine Entwicklung abzeichne oder ob der Gedanke wieder in der Versenkung verschwunden sei. Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Ich bitte um Ihr Verständnis, aber das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist in Ihrer Angelegenheit nicht der richtige Ansprechpartner. Ich empfehle Ihnen, sich in Ihrer Angelegenheit an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz  (BMWK) zu wenden. Unter dem folgenden Link finden Sie die Kontaktdaten: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Kontakt/kontakt.html Mit freundlichen Grüßen