Elster: Erbschaftsteuererklärung

Ist es geplant zukünftig auch Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen über die Elster-Schnittstelle an das Finanzamt zu übermitteln? Zurzeit ist dies noch nicht möglich.

Falls ja, gibt es einen Zeithorizont?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat laut eigenen Angaben hinsichtlich des Programmes ELSTER keine Aufsichtsfunktionen, daher wurde ich mit meiner Frage an sie weitergeleitet.

https://fragdenstaat.de/anfrage/elster-erbschaftsteuererklarung/

Vielen Dank im Voraus.

Ergebnis der Anfrage

Die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen kann zurzeit (Anfang 2022) nicht über Elster, sondern nur in Papierform an das Finanzamt übermittelt werden.

Die Erbschaftsteuererklärung wird voraussichtlich zum 30.11.2022 in Mein ELSTER zur Verfügung stehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es geplant…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elster: Erbschaftsteuererklärung [#248623]
Datum
9. Mai 2022 20:20
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es geplant zukünftig auch Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen über die Elster-Schnittstelle an das Finanzamt zu übermitteln? Zurzeit ist dies noch nicht möglich. Falls ja, gibt es einen Zeithorizont? Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat laut eigenen Angaben hinsichtlich des Programmes ELSTER keine Aufsichtsfunktionen, daher wurde ich mit meiner Frage an sie weitergeleitet. https://fragdenstaat.de/anfrage/elster-erbschaftsteuererklarung/ Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248623/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Elster: Erbschaftsteuererklärung“ vom 09.05.20…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Elster: Erbschaftsteuererklärung [#248623]
Datum
11. Juni 2022 12:35
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Elster: Erbschaftsteuererklärung“ vom 09.05.2022 (#248623) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Steuern
Sehr << Antragsteller:in >> die Erbschaftsteuererklärung wird voraussichtlich zum 30.11.2022 in Mein …
Von
Bayerisches Landesamt für Steuern
Betreff
AW: Elster: Erbschaftsteuererklärung [#248623]
Datum
13. Juni 2022 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Erbschaftsteuererklärung wird voraussichtlich zum 30.11.2022 in Mein ELSTER zur Verfügung stehen. Derzeit befindet sich das Formular noch in der Testphase. Mit freundlichen Grüßen