Elterngeld

Wie lange muss man auf die Nachzahlung von Elterngeld warten, wenn der Antrag geändert wurde?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lange muss man …
An Familienkasse Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elterngeld [#193827]
Datum
30. Juli 2020 13:07
An
Familienkasse Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange muss man auf die Nachzahlung von Elterngeld warten, wenn der Antrag geändert wurde?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193827/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Familienkasse Berlin-Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in leider sind wir als Familienkasse nicht für Elterngeld zuständig, sondern für das Ki…
Von
Familienkasse Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Elterngeld [#193827]
Datum
31. Juli 2020 07:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider sind wir als Familienkasse nicht für Elterngeld zuständig, sondern für das Kindergeld bzw. den Kinderzuschlag. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Elterngeld an die für Sie zuständige Elterngeldstelle. Mit freundlichen Grüßen